ALG1 und Erwerbsminderungsrente-Anrechnung?

1 Antwort

Wenn du eine EM-rente beziehst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nur noch zwischen 3 und 6 Stunden zur Verfügung. Dementsprechend wird dein AlG 1 gekürzt.

Wenn du dich Vollzeit zur Verfügung stellen willst, fällt die Rente sofort weg.

Der rentenanspruch wird bei AlG 1 aber nicht gegen gerechnet. Bei AlG 2 allerdings in voller Höhe. Lediglich 30 € Versicherungspauschale bleiben dir.