ALG1 und Erwerbsminderungsrente-Anrechnung?
Hallo liebe Leser, heute kam der Breif von der Rentenkasse, ich bekomme eine halbe Rente. Da ich noch ALG1 erhalte wird das ja gegengerechnet. Leider hat die Rentenkasse nicht mein ALG1 als Gegengehalt gerechnet sondern dass was ich vorher verdient hatte. Jetzt bekommen ich zwar Rentenanspruch aber scheinbar ist mein früherer Lohn zu hoch für die Auszahlung der Rente. Das kann doch nicht sein oder? Jetzt wird mir das ALG1 wahrscheinlich gekürzt und ich habe keine Gegenfinanzierung? Sehe ich das richtig? Kann die Rentenkasse einfach den Lohn ansetzten, den ich gar nicht mehr bekomme? Muss ich noch ALG1 zurückzahlen? Antrag war von Dezember 2012. Über Hilfe wäre ich echt dankbar.
Oder soll ich mich Vollzeit beim AA zur Verfügung stellen, aber meine Arbeitsvermittlerin will mich loswerden. Das gibt wieder Ärger.
Gruß Euer Goldfisch
1 Antwort
Wenn du eine EM-rente beziehst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nur noch zwischen 3 und 6 Stunden zur Verfügung. Dementsprechend wird dein AlG 1 gekürzt.
Wenn du dich Vollzeit zur Verfügung stellen willst, fällt die Rente sofort weg.
Der rentenanspruch wird bei AlG 1 aber nicht gegen gerechnet. Bei AlG 2 allerdings in voller Höhe. Lediglich 30 € Versicherungspauschale bleiben dir.