ALG 1 nach 78 Wochen Krankengeld

5 Antworten

Erstens Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall begründet einen Anspruch auf Verletztengeld, das gegenüber dem KG um 10% höher ausfällt, bei 16 1/2 Monaten sind das 1 1/2 Monatsgehälter extra.

ALG I steht Dir schon alleine aufgrund der Versicherungspflichtigen Beitragzeiten, während der Beschäftigung und dem KG Bezug während der letzten14 Jahre zu.

Die AfA muss bei der Berechnung für ALG I das dem KG zugrundeliegende Entgelt als Berechnungsgrundlage verwenden, die Arbeitsämter wenden hier gerne das für sie günstigere KG als Berechnungsgrundlage an, das dürfen Sie aber nicht.

Da deine Frage gerade mal knapp 2 Monate her ist, würde ich nachsehen, auf welcher Grundlage sie dein ALG berechnen.

Hier ein Link zum Gesetzestext: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-145.pdf

Die Agentur für Arbeit zahlt in der Regel bis zur Bewilligung der teilweise oder vollen Erwerbsminderungsrente. Melde dich so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit, damit deine Daten aufgenommen werden können und den Antrag bekommst. Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel etwas länger, weil der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit eingeschaltet wird und erst Arbeitslosengeld gezahlt wird, wenn der ärztliche Dienst das ärztliche Gutachten ausgewertet hat.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. Gute Besserung!

Hallo,

in dieser Konstellation besteht trotz Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Verletztengeld nach 78 Wochen endet. Wichtig ist, dass aus dem Verletztengeld von der Unfallversicherung (bzw. in deren Auftrag von der Krankenkasse) auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge an die Arbeitsagentur gezahlt wurden.

Wenn aktuell kein Rehaantrag bei der Rentenversicherung läuuft, wird die Arbeitsagentur sehr zeitnah dazu auffordern.

Man benötigt von der Krankenkasse einen Vordruck zur Vorlage bei der Arbeitsagentur als Nachweis über die gezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Auf jeden Fall spätestens am Tag nach Ende der Verletztengeldzahlung bei der Arbeitsagentur melden. Sinnvoll ist aber ggf. ein sofortiger Termin bei der Arbeitsagentur, um verschiedene Punkte durchzusprechen: regionale Arbeitsmarktlage, Umschulung, Bearbeitungsdauer eines Antrages auf medizinische Reha ....

Gute Besserung!

Gruß

RHW

BluePapillion  05.12.2013, 00:23

Zeiten von KG werden nicht zur Berechnung herangezogen, die BfA weist extra darauf hin, Grundlage für ALG sind immer die 150 Tage mit Entgelt vor KG Bezug. ansonsten wird fiktiv berechnet.

Die Zeiten der AU zählen nur für die Versicherungpflichtige Beitragszeiten, nicht aber für die Höhe des ALG I Anspruches.

nun läuft mein Krankengeld von 78 Wochen aus und ich soll mich beim Arbeitsamt melden obwohl ich noch beeinträchtigt bin. mein letzter AG hat mich damals gekündigt weil ich in der Probezeit wärend des Unfalls war. Nun meine Frage. steht mir nun AL 1 zu

Aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung steht Ihnen ALG I zu.

Die Agentur für Arbeit kann dann jedoch z.B. verlangen, dass Sie einen Rentenantrag stellen, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können.

BluePapillion  05.12.2013, 00:01

ALG I steht ihr schon alleine aufgrund der Versicherungspflichtigen Beitragzeiten während der Beschäftigung und dem KG Bezug während der letzten14 Jahre zu.

Die Nahtlosigkeitsregelung greift "erst mit der Antragsstellung" auf Rehe bzw. Rente.

Die Arbeitsagentur kann höchstens dazu auffordern, verlangen ist nicht.

Die BfA wird niemanden dazu auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn dieser jemand, dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht, denn es gehört zur Praxis die Nahtlosigkeitsregelung als nicht gegeben auszuweisen, also zu verweigern.