ALG 1 - Zwei verschiedene Arbeitgeber in den letzten beiden Jahren
Hallo ich habe eine Frage zu meinem ALG1 Anspruch. Hier meine Chronik:
01.10.2011 - 30.04.2012 Arbeit mit Bruttolohn von 2500€ 01.04.2012 - 01.10.2012 Arbeitslos gemeldet 01.10.2012 - 30.07.2012 Arbeit mit Bruttolohn 3000€
Meiner Berechnung nach habe ich in den letzten beiden Jahren insgesamt 17 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet, jedoch bei zwei verschiedenen Arbeitgebern. Wie sieht es um meinen Anspruch aus?
Auch habe ich insbesondere beim letzten Arbeitgeber ab April im Schnitt 3400€ verdient aufgrund von Provisionen. Welchen Betrag nimmt man da als Bemessungsgrundlage?
2 Antworten
Das spielt keine Rolle. Gefordert sind 12 Beitragsmonate in 24 Monaten. Die Höhe des AlG wird aus dem Durchschnitt berechnet.
Ob die Provisionen mit berechnet werden, liegt dann daran ob auch dafür Abgaben entrichtet wurden.
Hallo....
Es werden die Letzten zwölf Monate berechnet die du Sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast angerechnet. zähle alle Monate mit dem genauen Nettolohn zusammen, diese durch 12, dann weisst du was du durchschnitt im Monat hast. Deinen Durchschnitt durch 100 mal 60%, dass ist das AL Geld 1 Ohne Kind, mit Kind 67%.
Formel:
Nettolohn für 12 Monate/12*60%= AL 1
Tipp:
Es gibt ein Unzumutbarkeitsgesetz, d.h. Sollte dir das Amt dich irgendwo hinschicken wollen wo du weniger bekommen würdest als das du ALG 1 beziehst musst du dies nicht annehmen, das weis ich weil ich selber ALG 1 bezogen habe und mein Lohn Deutlich höher war als deins ; )
die Letzten zwölf Monate, ab dem Zeitpunkt wo du deine Letzte Tätigkeit gehabt hast, bevor du Arbeitslos geworden bist, d.h. 1200 Euro ist der 12. Monat und alles einkommen was du erwirtschafftet hast, zählst du dazu.
Du musst dem Amt frei zur verfügung stehen und bekommst Jobangebote die zu dir passen sollten, du musst dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, da es schwierig ist jemanden in eine Firma reinzustecken den mann nicht kennt und der Arbeitsmarkt zu 98% aus Zeitarbeitfirmen besteht, wird dich das Amt versuchen über eine Zeitarbeitsfirma aus dem Arbeitslosenmarkt so schnell wie möglich rauszunehmen (wichtig für die Statistik).
Du musst aber keine Zeitarbeitsfirmen annehmen, da du dann weniger einkommen hast, als das du ALG 1 bekommst, dennoch bist du verpflichtet dich zu bewerben, was auch kein problem ist, denn du kriegst für jede bewerbung die du Abschieckst 5 Euro dazu ; )
Nach meinen Berechnungen werde ich knapp 1150€ bekommen. Es soll wirklich keine Zeitarbeitsfirma geben die so viel zahlen kann? Das wäre echt ein Skandal was den menschen zugemutet wird
Das AlG 1 richtet sich nach den Beiträgen. Diese werden aus dem BRUTTO-Lohn bezahlt. Die AlG 1 Tabellen sind dann nach LSt-Klasse gegliedert. Die immer zitierten 60 % sind nur ein Näherungswert.
Danke für die schnelle und kompetente Antwort :)
Differenzierte Frage: Ich habe Ende April 2012 meinen letzten vollen Lohn in höhe von 2991€ bekommen und Ende Mai 2012 dann einen Resturlaubslohn in Höhe von 1200 glaube ich. Wären das dann die fehlenden zwei Monate um die 12 vollzumachen? Oder muss ich eher den März und den April zählen? Bin etwas durcheinander.
Ich dachte man bekommt ALG1 ohne zu etwas "gezwungen" zu werden? Was meinst du mit irgendwohin schicken?