Abzocke Schlüsseldienst nicht bezahlen?

12 Antworten

Du hättest die sofortige Bezahlung verweigern können. Du bist nicht verpflichtet sofort zu bezahlen. Zur Not Polizei anrufen, wenn der Typ zu aufdringlich wird. Nein, eine Anzeige wirst du nicht bekommen aber eventuell Stress mit Inkasso usw., wenn du nicht zahlst.

Kommt ein Typ (Albaner)

Was spielt die Nation für eine Rolle?

Ich habe die 120 € nicht. Ich habe natürlich mit Karte bezahlt. Das Geld kann auch abgebucht werden, aber dann habe ich nur noch 150 € für den ganzen Januar !

Das ist dein Problem, hättest den Schlüssel nicht in der Wohnung vergessen.

Was passiert, wenn ich die Buchung zurückhole?

Ich glaube nicht dass du so einfach die Bezahlung zurückziehen kannst. Sollte es jedoch möglich sein, dann wird es nur teurer für dich. Ob sich das lohnt wenn man kein Geld hat?

Hallo,

mit 120,-- musst Du schon rechnen, denn es war ja auch nachts und Du hättest die Tür ja nicht selber aufgebracht.

Du hast sicherlich vorher gewusst, wieviel Geld Du auf Deinem Konto hast.

Jetzt einfach einen "Rückzug" zu machen, was soll das denn? Die Türe ist offen und darüber warst Du ja wohl sehr froh. Das was Du macht, nennt man auch "Zeche prellen"! Wann hast Du dann vor zu bezahlen? Überhaupt nicht?

Der Notdienst hätte Dir die Tür überhaupt nicht geöffnet, wenn Du nicht damit einverstanden gewesen wärst, mit dem Betrag.

Sicherlich hast Du auch eine Rechnung bekommen und evlt. auch unterschrieben, dass Du mit der Abbuchung einverstanden bist.

Wenn der Betrag bereits angekommen ist, ist es sehr schwierig diesen zurück zu holen. Möglich ist es eh nur innerhalb 2 Tagen und von Bank zu Bank sind die Gebühren unterschiedlich hoch. Es kann Dich allerdings bis zu 50,-- kosten, wenn es überhaupt noch möglich ist.

Dir Firma wird sich das sicherlich nicht so einfach gefallen lassen. Sie müssen Dich nicht mal anmahnen, falls Du das Geld wieder zurückbuchen lassen würdest, dies auch noch möglich wäre, sondern sie könnten Dir gleich durch ein Inkasso-Unternehmen eine Aufforderung, zur sofortigen Zahlung ,schicken, dazu kommt dann aber auch die Gebühr des Inkasso-Unternehmens, welches sicherlich nicht gerade wenig sein wird.

Also lass das. Du hast eine Dienstleistung bekommen also zahl auch dafür.

Alles andere ist einfach nicht korrekt und wird Dich auch mehr kosten als der ganze Betrag, den Du bereits bezahlt hast.

Gruß

mepeisen  02.01.2019, 07:44
Möglich ist es eh nur innerhalb 2 Tagen und von Bank zu Bank sind die Gebühren unterschiedlich hoch.

Du verwechselst Überweisungen mit Lastschriften.

Es kann Dich allerdings bis zu 50,-- kosten

Eine Rücklastschrift kostet (im ersten Moment) nichts. Auf Gläubigerseite entsteht ein Schaden von weniger als 5€, die man irgendwann wird ersetzen müssen. Mehr nicht. Keine Ahnung, wo du die 50€ hernimmst.

sondern sie könnten Dir gleich durch ein Inkasso-Unternehmen eine Aufforderung, zur sofortigen Zahlung ,schicken, dazu kommt dann aber auch die Gebühr des Inkasso-Unternehmens, welches sicherlich nicht gerade wenig sein wird.

Leider falsch. Beschäftige dich bitte mit dem Stichwort "Inkassoüberfall".

Normalerweise ist die Schlüsseldienstmafia so clever, dass du vorher einen juristisch Wasserfesten Dienstleistungsvertrag unterschrieben hast, gegen den zu Klagen kaum Aussicht auf Erfolg hat.

Die Geschäftsmethoden sind bekannt und es wird regelmässig gewarnt.

Einzige Versicherung dagegen ist es, einer Vertrauensperson einen Schlüssel zu geben, die nicht weit weg wohnt, und die man im Notfall auch mal Nachts bemühen kann.

Zwei Dinge vorweg. Ob die 120€ angemessen sind, kann dir niemand wirklich sagen. Das kommt auch auf die Begleitumstände (Anfahrtsweg usw.) an. Du kannst die Rechnung bei der örtlichen IHK oder der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Die haben Erfahrungen damit. Selbst wenn es vor Gericht gehen würde, ist das der Weg, wie das Gericht die Höhe prüft.

Die 350€ dürften deutlich zu hoch sein. 120€ an einem Feiertag und nachts könnte durchaus OK sein.

Ansonsten ist wichtig, dass du den Gläubiger vorher deutlich informierst, dass dud as Geld nicht hast und nur in Raten abbezahlen kannst. Damit nimmst du dem Gläubiger den Wind aus den Segeln. Selbst wenn er dann ein Inkassobüro beauftragt: Dessen Kosten sind dann nicht mehr durchsetzbar.

So oder so solltest du dir aber gut überlegen, ob du mit den 150€ zurecht kommst, die dir verbleiben. Denn es bedeutet zeit, Ärger und Nerven, sich mit Inkassos auseinanderzusetzen. Und so oder so: Der Gläubiger muss dir keine Ratenzahlung gewähren. Auch wenn die Inkassokosten dann nicht durchsetzbar sind, er kann die Schuld titulieren lassen via gerichtlichen Mahnbescheid. Das kostet dann 32€ Gerichtsgebühr und nochmal 25€ Inkassopauschale. Eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist zwar vergleichsweise günstig (IMHO derzeit 4€ pro Rate). Aber die Frage ist halt, ob du es so weit kommen lassen willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung