Abtreibung - Mord?

11 Antworten

Um das mal klar zu stellen: Abtreibung ist weder Mord noch Totschlag, sondern eben Abtreibung (bzw. Schwangerschaftsabbruch). Siehe Strafgesetzbuch:

211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

212 Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Beim Schwangerschaftsabbruch ist zu unterscheiden zwischen dem illegalen (wird in Art. 218 bloss mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft - also ein Riesenunterschied zu Mord oder Totschlag !) und dem straffreien, legalen Abbruch nach Art 218a.

Auch moralisch gesehen darf Abtreibung nicht mit "Mord" gleichgesetzt werden. Denn Mord ist immer etwas, was mit besonderer Niedertracht und Grausamkeit verbunden ist.

"Tötung"... na ja, es ist nicht abzustreiten, dass ein Embryo/Fötus Leben IST (nicht bloss potentiell), ebenso wie eine unbefruchtete Ei- oder eine Samenzelle bereits menschliches Leben ist. Töten scheint mir ein ziemlich hartes Wort für den Vorgang eines frühzeitigen Schwangerschaftsabbruchs. Ich würde - wenn schon - eher das Wort abtöten vorziehen. Ziel des Eingriffs ist aber nicht eigentlich die Abtötung der Leibesfrucht, sondern die Beendigung der Schwangerschaft, die Wiederherstellung des nicht-schwangeren Zustandes.

Wer bei Abtreibung von „Mord“ oder „Kindstötung“ redet, sagt damit auch, dass Frauen, die sich zum Schwangerschaftsabbruch entscheiden und ÄrztInnen, die den Eingriff ausführen, Mörder sind. Das ist Verleumdung und Ehrverletzung der schlimmsten Sorte. Wer so redet, ist extrem, eine Fundamentalistin oder ein Fundamentalist.

Die wenigsten Menschen stellen eine befruchtete Eizelle oder einen frühen Embryo auf die gleiche Stufe mit einem geborenen Menschen. Alle unsere Gesetze setzen den Beginn des Menschseins mit dem Zeitpunkt der Geburt an.

MrCuriousity  12.11.2012, 17:15

Wenn weder der Embryo noch der Fötus ein Mensch ist, dann betrachten sie ungeborene Kinder wie die „Mein Bauch gehört mir - Bewegung es tut, lediglich als Zellklumpen? Wenn es kein „Mensch“ ist, warum tun sich dann Frauen bei der Entscheidung, ob sie abtreiben sollen, so schwer? Das schlechte Gewissen, dass sie nach der Abtreibung neben Traurigkeit, Reue, Schuld- oder Verlustgefühle verfolgt viele oft ihr ganzes Leben. Warum all diese Gefühlsregungen? Es ist nach Ansicht der „Mein Bauch gehört mir - Bewegung" doch gar kein Mensch! Können sie mir das erklären? Es geht aber ein Sturm der Entrüstung durch das Land -insbesondere bei den Frauen-, wenn eine Schwangere Opfer eines Mordes wurde.. Die Forderung der Todesstrafe o. anderen harten Bestrafungen ist dann wieder ganz besonders deutlich zu hören. Das ist Doppelmoral!!

Wozu braucht es dann noch eine Fristenregelung?

Erben werden nicht geboren, sondern GEZEUGT!!! Die Frage, ob man Erbe sein kann oder nicht ist nicht davon abhäng, ob man zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits lebt oder nicht. Auch das ungeborene Kind kann Erbe sein, wenn

  1. es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits gezeugt war
  2. es später lebend geboren wird

Liegen die Voraussetzungen vor, dann wird das ungeborene Kind so behandelt, als ob es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits auf der Welt war.

MrCuriousity  12.11.2012, 17:15

Wenn weder der Embryo noch der Fötus ein Mensch ist, dann betrachten sie ungeborene Kinder wie die „Mein Bauch gehört mir - Bewegung es tut, lediglich als Zellklumpen? Wenn es kein „Mensch“ ist, warum tun sich dann Frauen bei der Entscheidung, ob sie abtreiben sollen, so schwer? Das schlechte Gewissen, dass sie nach der Abtreibung neben Traurigkeit, Reue, Schuld- oder Verlustgefühle verfolgt viele oft ihr ganzes Leben. Warum all diese Gefühlsregungen? Es ist nach Ansicht der „Mein Bauch gehört mir - Bewegung" doch gar kein Mensch! Können sie mir das erklären? Es geht aber ein Sturm der Entrüstung durch das Land -insbesondere bei den Frauen-, wenn eine Schwangere Opfer eines Mordes wurde.. Die Forderung der Todesstrafe o. anderen harten Bestrafungen ist dann wieder ganz besonders deutlich zu hören. Das ist Doppelmoral!!

Wozu braucht es dann noch eine Fristenregelung?

Erben werden nicht geboren, sondern GEZEUGT!!! Die Frage, ob man Erbe sein kann oder nicht ist nicht davon abhäng, ob man zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits lebt oder nicht. Auch das ungeborene Kind kann Erbe sein, wenn

  1. es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits gezeugt war
  2. es später lebend geboren wird

Liegen die Voraussetzungen vor, dann wird das ungeborene Kind so behandelt, als ob es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits auf der Welt war.

annemarie37  12.11.2012, 18:05
@MrCuriousity

hallo MrC,

Ich versuche möglichst kurz zu antworten:

zwischen "Mensch" und "Zellklumpen" gibt es noch anderes: eben embryonales, später fötales Leben. Kommt drauf an, wie du "Mensch" definierst. Für mich - und für das Gesetz - ist "Mensch" mehr oder weniger gleichbedeutend mit "Person", jedenfalls nicht dasselbe wie bloss "menschliches Leben", unter welchen Begriff auch schon Ei- und Samenzellen fallen.

wenn eine Schwangere Opfer eines Mordes wurde.. Die Forderung der Todesstrafe...

Also ich bin mir nicht bewusst, dass der Aufschrei beim Mord einer Schwangeren grösser ist als bei einem anderen grässlichen Mord, sei es nun Frau, oder Mann. Und alle Feministinnen, die ich kenne, sind gegen die Todesstrafe.

"Mein Bauch gehört mir" ... wem denn sonst? Dem Staat, der Kirche??? Es gibt dazu eine sehr schöne feministische Präzisierung: es geht nicht um "mein Bauch gehört mir", sondern "ich BIN mein Bauch".

verfolgt viele oft ihr ganzes Leben

nein, bloss wenige. Die meisten fühlen nach dem Abbruch vor allem Erleichterung: sie haben wieder zu ihrem nicht-schwangeren Zustand zurückgefunden. siehe www.svss-uspda.ch/de/facts/psychisch.htm

wenn eine Schwangere Opfer eines Mordes wurde.. Die Forderung der Todesstrafe ...

Ich denke nicht, dass die Entrüstung grösser ist nach einem Mord an einer Schwangeren, als bei irgendeinem schrecklichen Mord, sei es an einer Frau oder einem Mann. Und ich kenne keine Feministin, die für die Todesstrafe wäre.

Auch das ungeborene Kind kann Erbe sein

Eben nicht, wie du selbst herausgefunden hast: es erbt erst, wenn es lebend geboren ist.

MrCuriousity  13.11.2012, 01:53
@annemarie37

Warum duzen sie mich? Ich habe ihnen das Du nicht angeboten.

zwischen "Mensch" und "Zellklumpen" gibt es noch anderes: eben embryonales, später fötales Leben. 

Um die pränatale Tötung zu rechtfertigen, spreche ich dem ungeborenen Kind die Persönlichkeit ab. Es habe zwar nur "das Potential, eine Persönlichkeit zu werden", sei aber in Wirklichkeit keine Person. Dies wird konsequenterweise für das ungeborene wie für das geborene Kind behauptet, was natürlich die Frage aufwirft, in welchem Alter denn nach Meinung der Autoren aus dem blossen "Potential, eine Persönlichkeit zu werden" sich eine tatsächliche Persönlichkeit entwickelt haben könnte. Wenn das Kind abgestillt ist? Bis zur Einschulung? Bis es durch Berufstätigkeit und Steuerzahlungen nachgewiesen hat, dass es ein nützliches Mitglied der Gesellschaft ist?

Kommt drauf an, wie du "Mensch" definierst. Für mich - und für das Gesetz - ist "Mensch" mehr oder weniger gleichbedeutend mit "Person", jedenfalls nicht dasselbe wie bloss "menschliches Leben", unter welchen Begriff auch schon Ei- und Samenzellen fallen.

Sie erwähnen in ihrer Antwort mehrere Gesetze zur Abtreibung. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten spricht 1794 von "Abtreibung der Leibesfrucht".Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich spricht 1871 von der "Schwangere(n), welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet". Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich spricht 1871 von der "Schwangere(n), welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet"

§ 217 Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter zwei Jahren ein.

§ 218 Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein. Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zu der Abtreibung oder Tödtung bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.

Mit der Strafrechtsrefom 1975 wurde der Straftatbestand Abtreibung zunächst entpersonalisiert. Aus der Täterin, welche ihre Leibesfrucht abtreibt oder abtötet, wird eine Schwangerschaft, die "abgebrochen" wird. Ganz entsprechend der feministischen Weltsicht ist der Täter männlich (in Gestalt des Arztes) und das Opfer weiblich (in Gestalt der Schwangeren). § 218 Absatz 2 Satz 2 lautet "Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der (sic!) Täter gegen den Willen der Schwangeren handelt". Gefolgt wird das Ganze von der Straflosstellung der Frau. Aus § 218 Absatz 3 "Der Versuch ist strafbar." wurde § 218 Absatz 4 "Der Versuch ist [für den Mann] strafbar. Die Frau wird nicht wegen Versuchs bestraft." Im Gesetzestext von 1975 steht tatsächlich "Frau". In der bislang letzten Gesetzesänderung 1993 wurde das allzu Offensichtliche korrigiert in: "Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft." Für die Straflosstellung der Abtreibung wurde extra ein Paragraph 218a StGB ins Strafgesetzbuch eingeführt, welche besagt, dass der Tatbestand des § 218 (allein dadurch) nicht verwirklicht ist, wenn die Schwangere die Abtreibung verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen". Das ist in etwa so einfach, als wenn ein Einbrecher sich mindestens drei Tage vor seinem Einstieg von seinem Staatsanwalt beraten lassen muss und dies mit einem Beratungsschein nachweisen kann, damit sein Einbruch straffrei bleibt.

Feministinnen pochen auf ihr Abtreibungsrecht. Wie sie wissen, führt das StGB nur Straftaten. Die Rechte finden sie im Grundrechtekatalog der Verfassung. Bestünde ein Recht auf Abtreibung, dann müssten in direkter Konsequenz die §§ 218-219 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Und das ist genau das Ziel der Abtreibungsbefürworterinnen.

MrCuriousity  13.11.2012, 01:57
@annemarie37
"Mein Bauch gehört mir" ... wem denn sonst? Dem Staat, der Kirche??? Es gibt dazu eine sehr schöne feministische Präzisierung: es geht nicht um "mein Bauch gehört mir", sondern "ich BIN mein Bauch".

Ja, die Bauchorgane /-eingeweide gehören ihnen. Wie z.B. Magen, Niere, Milz, Leber, usw. Der Inhalt der Gebärmutter aber, ein einmaliger und eigenständiger Mensch mit eigenen körperlichen und geistigen Anlagen, die vom Augenblick der Befruchtung an eingeprägt worden sind, gehört der Frau nicht. Denn es ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Handlung von FRAU und MANN. Sie wissen sicher, dass jede einzelne Zelle, aus der das ungeborene Kind besteht, sich klar vom Körper der Mutter unterscheidet. Das Baby hat z.B. einen eigenen Blutkreislauf, ein eigens schlagendes Herz, ein eigenes Immunsystem; es kann eine andere Blutgruppe als die Mutter haben usw. Wie könnnen sie da behaupten, es sei „ihr“ Bauch? Das wär doch eine tolle Sache, wenn Frauen von heute auf morgen die Fähigkeit besässen, sich selbst zu befruchten. Schwangerwerden ohne männlichen Samen. Aber wer würde dann aber die Alimente zahlen? Die Parole „Mein Bauch gehört mir“ beinhaltet die Forderung „Das Kind gehört mir“ und daraus entwickelt sich über „Das Sorgerecht gebührt mir“ zu „Dein Geld (Unterhalt) gehört auch mir“.

Ich denke nicht, dass die Entrüstung grösser ist nach einem Mord an einer Schwangeren, als bei irgendeinem schrecklichen Mord, sei es an einer Frau oder einem Mann. Und ich kenne keine Feministin, die für die Todesstrafe wäre.

Sie denken nicht, dann werden sie hier lesen, dass die Leser das Urteil zu milde fanden u. a. die Todesstrafe bzw. hohe Strafen fordern.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/mord-an-hochschwangerer-frau-urteile-heimtueckisch-sogar-listig-1.1173631

Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...] Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."

annemarie37  13.11.2012, 11:10
@MrCuriousity

Ich finde da in diesem Link nichts von "Todesstrafe", schon gar nicht seitens von Feministinnen. Ausserdem bin ich überzeugt, wenn ein Mann auf diese Weise ermordet worden wäre, dann hätte das genau solches Entsetzen ausgelöst.

annemarie37  13.11.2012, 11:23
@MrCuriousity

Dieser Link bringt keine neue Erkenntnis. Ausserdem ist diese Aussage falsch:

Liegen die Voraussetzungen vor, dann wird das ungeborene Kind so behandelt, als ob es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits auf der Welt war.

Die "Voraussetzungen" sind eben gerade, dass das Kind lebend geboren wird. Nehmen wir mal an, der Erzeuger stirbt, während der Schwangerschaft seiner Frau, und dieser Fötus stirbt auf natürlichem Weg, bevor er geboren wird, dann fällt sein "anwartschaftliches" Erbe nicht an seine Geschwister oder Mutter, wie es der Fall wäre, wenn das Kind geboren und erst nach der Geburt gestorben wäre, der Fötus hat schlicht und einfach nichts geerbt.

annemarie37  13.11.2012, 11:37
@MrCuriousity

Hallo MrC

hier in gutefrage.net - und in den meisten Foren - ist es üblich, sich zu duzen. Aber bitte, wenn Sie das stört...

Ich weiss jetzt nicht recht, was ich mit Ihrem langen Erguss anfangen soll. Über die Philosophie, ab wann ein Mensch ein Mensch oder eine Person ist, möchte ich hier nicht streiten. Dazu gibt es interessante Bücher.

Ich bin tatsächlich der Meinung, dass es am besten wäre, die §§ 218-219 ersatzlos zu streichen (wie auch die Abtreibungsparagraphen in andern Ländern). So wie das in Kanada seit 1988 ist. Es würde wohl an der Praxis des Schwangerschaftsabbruchs wenig ändern, ausser dass nur noch jene Frauen in die Beratung gehen würden, die das wirklich brauchen, weil sie ambivalent sind (so funktioniert das mit der Beratung bestens in der Schweiz).

Und ja, es gibt ein Recht auf Abtreibung - besser: auf legalen, sicheren Schwangerschaftsabbruch. Denn ein Verbot der Abtreibung verletzt die Grundrechte der Frau: ihr Recht auf Leben und Gesundheit, ihr Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung, ihr Recht auf Gewissensfreiheit, ihr Recht, frei und in eigener Verantwortung über Zahl und Zeitpunkt der Geburt von Kindern zu entscheiden (Fortpflanzungsfreiheit), ihre Persönlichkeitsrechte, Freiheit vor Leibeigenschaft...

P.S. so was wie "Abtreibungsbefürworterinnen" gibt es nicht. Einen Schwangerschaftsabbruch kann nur die betroffene Frau für sich selber befürworten. Wir andern treten bloss für die Entscheidungsfreiheit ein.

P.P.S Der Bauch der Frau gehört auch nicht dem Embryo, der sich ungefragt eingenistet hat, noch dem Erzeuger.

MrCuriousity  13.11.2012, 15:01
@annemarie37
Ich bin tatsächlich der Meinung, dass es am besten wäre, die §§ 218-219 ersatzlos zu streichen (wie auch die Abtreibungsparagraphen in andern Ländern). So wie das in Kanada seit 1988 ist. 

http://www.cbc.ca/news/canada/british-columbia/story/2012/10/16/bc-panghali-appeal.html Die Kriminalisierung des Mannes u. Straflosstellung der Frau spricht dem Gesülze von Gleich­berechtigung von Mann und Frau Hohn. Sie als Frau bleiben in Kanada bei einer Abtreibung straffrei. Ist das ihre Auffassung von Gleichberechtigung? Wie lautet darauf ihre Antwort? Ein Mann wird hart bestraft, während ihr wie in D eine Strafrabatt gewährt wird.

In D wird der Mord einer Schwangeren bekannt nicht als Doppelmord gewertet. Doch wenn das Kind stirbt, wird d. Täter/Täterin wg. vorsätzlichen Schwangerschaftsabbruchs verurteilt. Lt. d. "Unborn Victims of Violence Act of 2004" (USA) ist das Kind im Mutterleib ein Opfer (vollwertiger Mensch). Männer werden dort entweder lebenslang inhaftiert o. hingerichtet ( Scott Lee Peterson musste wg. 2-fachen Mordes auf dem el. Stuhl sterben) während eine Frau dort straffrei abtreiben darf.

Da sie als Frau weder ein höherstehendes oder noch ein privilegierteres Wesen sind, gilt auch für sie u. alle anderen Frauen das GG Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

MrCuriousity  13.11.2012, 15:06
@annemarie37

2) Es ist in den USA bereits wissen­schaftlich belegt, dass Frauen bei Strafdelikten wesentlich milder bestraft werden als Männer. Im deutschsprachigen Raum finden sich kaum Studien zu diesem Thema, niemand wagt sich auf dieses heikle Gebiet.

Siehe: http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2011-24/sieg-der-frauen-die-weltwoche-ausgabe-242011.html

Das Zitat des Richters Ulrich Vultejus kennen sie ja bereits, aber wahrscheinlich nicht das Interview, in dem er diese Aussage getroffen hat.

Das Interview mit dem ehemaligen Richter am Amtsgericht Hildesheim, Ulrich Vultejus, das in Ausgabe 3/2008 der Zeitschrift für Rechtspolitik abgedruckt ist, zeigt die Gründe, weshalb sie als Frau einen Strafrabatt erhalten.

ZRP [Zeitschrift für Rechtspolitik]: “Statistisch gesehen sind es wohl wesentlich mehr Männer als Frauen, die vor Gericht stehen. Und wenn es eine Frau ist: Haben Sie da ein grundsätzlich anderes Verhalten beobachtet, ein anderes Rollenspiel?”

Vultejus: “Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‘Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei Ihnen härter wirken”.

ZRP: “Benehmen sich Frauen als Angeklagte anders als Männer?”

Vultejus: “Also, es kommt kaum vor, dass Frauen versuchen, einen Richter durch das Zeigen ‘weiblicher Reize’ zu beeinflussen…”.

Sie müssten doch froh sein, dass es solche Richter wie ihn, immer noch gibt, die das GG mit Füssen treten? Wie sehen sie das?

Ich bin deshalb der Meinung, dass es am besten wäre, die gegenwärtige gesetzliche Regelung ersatzlos zu streichen und wieder die Regelung von 1871 einzuführen. Denn damals wurde eine Frau nicht straflos dargestellt.

§ 217 Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter zwei Jahren ein.

§ 218 Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.



MrCuriousity  13.11.2012, 15:13
@annemarie37
P.P.S Der Bauch der Frau gehört auch nicht dem Embryo, der sich ungefragt eingenistet hat, noch dem Erzeuger.

Wenn eine Frau solche Besitzansprüche geltend macht, dann SOLLTE sie bitte schön den Unterhalt für das Kind zahlen u. den Erzeuger (Vater) nicht mit diesen Forderungen behelligen. Denn wie selbst sagt, ist es „ihr“ Kind. Warum gehen Frauen nicht eine Samenbank, wenn er doch eine Randfigur ist? Vielleicht weil die Frau von der Samenbank keine Unterhaltszahlungen geltend machen kann. Eine künstliche Befruchtung ist eine lustlose u. sterile Angelegenheit. Da gibt es ja keinen Orgasmus.

P.S. so was wie "Abtreibungsbefürworterinnen" gibt es nicht. Einen Schwangerschaftsabbruch kann nur die betroffene Frau für sich selber befürworten. Wir andern treten bloss für die Entscheidungsfreiheit ein

Stimmt, das Wort existiert im Duden nicht, aber im angloamerikanischen Sprachraum sind damit die Anhängerinnen der Pro-choice (Für die Wahlfreiheit zur Abtreibung) gemeint. Deren Parole lautet: Mein Bauch gehört mir – Bewegung). Sie führt die Gründe für die Abtreibung auf, die ich bei ihnen u. vielen anderen Frauen immer wieder lese.

  • Mein Bauch gehört mir, und da bestimme ich ganz alleine drüber!
  • Der Embryo ist doch nur ein Zellklumpen der erst noch zu einem Mensch werden muss. Er ist nicht, was er erst wird.
  • Gegen Abtreibung zu sein, ist einfach nur frauenfeindlich!
  • Das Kind im Mutterleib ist noch kein vollständiger Mensch. Dazu fehlt ihm noch das echte "Person-Sein"!
  • Da das Ungeborene Kind nicht selbständig lebensfähig ist, und von einer bestimmten Person (Mutter) direkt abhängig ist, ist es auch nicht mit einem Menschen gleichzusetzen!
  • Das Kind bekommt von der Abtreibung sowieso nichts mit und kann eh keine Schmerzen empfinden!
  • Wohin mit dem Kind? Ich gehe noch zur Schule, bin im Studium, in der Lehre, im Beruf. Ich kann kein Kind gebrauchen!
  • Abtreibung ist ok, wenn das Baby behindert zur Welt kommen soll!
  • Eine Abtreibung ist eine bequeme Lösung: Nach kurzer Zeit ist alles vorbei, und dann geht das Leben wieder seinen normalen Gang!
  • Wir können kein Kind finanzieren! Ich kann meinem Kind doch nichts bieten!
  • Die Frauen müssen sich eigenverantwortlich für oder gegen ein Kind entscheiden. "Ob Kinder oder keine, bestimmen wir alleine!"
  • Jedes Kind hat das Recht, erwünscht zu sein. Ich werde dem Kind niemals Liebe schenken können - eine Abtreibung wäre für alle Beteiligten wirklich das Beste!
  • Man kann doch keinem Kind eine Adoption antun!
  • Ein Kind ist für uns zur Zeit undenkbar und schädigt nur unsere Beziehung.
  • Mein Partner würde das nicht akzeptieren
annemarie37  13.11.2012, 16:00
@MrCuriousity

Lieber Mister C

sorry, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen. Ich werde nur noch auf dieses hier eingehen:

Die Kriminalisierung des Mannes u. Straflosstellung der Frau spricht dem Gesülze von Gleich­berechtigung von Mann und Frau Hohn. Sie als Frau bleiben in Kanada bei einer Abtreibung straffrei. Ist das ihre Auffassung von Gleichberechtigung? Wie lautet darauf ihre Antwort? Ein Mann wird hart bestraft, während ihr wie in D eine Strafrabatt gewährt wird.

Ich weiss nicht, was straffreie Abtreibung mit dieser Geschichte und mit Gleichberechtigung zu tun haben soll. Der Mann wurde bestraft, weil er - nach dem Urteil des Gerichts - seine Frau ermordet hat.

In D wird Mord einer Schwangeren nicht als Doppelmord gewertet

Das ist auch gut so. Und wenn in einigen Staaten der USA (nicht überall!) etwas anderes gilt, so finde ich das voll daneben (so wie ich auch die Todesstrafe unakzeptabel finde). Aber auch das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun, denn in diesen US-Staaten würde auch eine Frau, die eine Schwangere tötet, gleich bestraft.

Ob Frauen öfter milder verurteilt werden als Männer, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht haben sie ja auch öfters "mildernde Umstände", z.B. wenn sie jahrelang häuslicher Gewalt ausgesetzt waren.

Ich bin deshalb der Meinung, dass es am besten wäre, die gegenwärtige gesetzliche Regelung ersatzlos zu streichen und wieder die Regelung von 1871 einzuführen.

Das wäre ja dann nicht ersatzlos, sondern Rückkehr zum Totalverbot der Abtreibung - mit der verheerenden Konsequenz illegaler Abtreibungen und ihren gesundheitlichen Folgen.

So, und damit verabschiede ich mich aus diesem Thread.

MrCuriousity  13.11.2012, 17:54
@annemarie37
Ob Frauen öfter milder verurteilt werden als Männer, kann ich nicht beurteilen. 

kann ich nicht beurteilen soll heissen, ich will mir nicht die Mühe machen, es zu überprüfen.

Und wenn in einigen Staaten der USA (nicht überall!) etwas anderes gilt, so finde ich das voll daneben

Wären sie US-Bürgerin, könnten sie jetzt STRAFFREI abtreiben. Sie wären den Männern gegenüber im Vorteil. Das wär super oder etwa nicht? Sie bekommen den Unterhalt, (dein Unterhalt gehört mir!) des Mannes, er kommt in finanzielle Schwierigkeiten u. wird obdachlos. Klar ist die Todesstrafe inakzeptabel, aber solange sie als Frau für eine Abtreibung nicht hingerichtet o. lebenslang inhaftiert werden, kann es ihnen doch egal sein, ob der Mann stirbt o. lebenslang im Knast sitzt.

"Wollen" sie meiner Argumentation nicht mehr folgen, weil meine Fragen viell. zu unbequem für sind? Nein, der Mann hatte seine "schwangere" Frau getötet. Sie sollten den Artikel schon genauer lesen u. auf die Fakten korrekt wiedergeben. Ich denke nicht, dass es ihre Absicht ist, Dinge zu verzerrren? Er wurde des Doppelmordes angeklagt u. wohin hingegen eine kanadische Frau straffrei abtreiben darf. Wie finden sie, wenn ein Gericht mit zweierlei Mass misst? Sobald eine Frau eine Schwangere tötet, sollte sie zwar nicht hingerichtet werden, aber sie sollte ebenso harte Strafe verbüssen wie der Mann. Sie sind doch für Gerechtigkeit o. irre ich mich?

Sie pochen auf eine Menge Rechte. In den meisten Fällen bekommt die Frau das Sorgerecht und Unterhaltszahlungen usw. Die Jugendämter sind auf der Seite der Frau. Was soll als das ganze Gejammer der Frauen?

ETechnischerA  07.04.2014, 14:30

Wenn das Abtreiben erlaubt ist sind die Gesetze einafach nicht richtig!!!!!!!!!

YaroRei  12.01.2015, 22:17
@ETechnischerA

Alter man hätte dich Abtreiben sollen du (...)! Jeder der das sagt isr ein minderbemittelter Nachplapperer!

Warum ist das Kind genau ein Jahr nach der Geburt ein Jahr alt?:) weil man erst ab da anfängt das Alter zu zählen... Wenn es davor ein Mensch wär warum zählz man nicht ab dem Zeitpunkt seiner Zeugung die Zeit?

maralovr  29.04.2018, 16:22

macht man doch, nur Monate. Also ist das Baby nach der Geburt ein paar Sekunden alt.. aber ich bin auch dafür, dass Abtreibung kein Mord ist

Meine Antwort kommt ein bisschen spät, aber ich will einfach mal meine Meinung dazu rauslassen. Ein weniger als 3 Monate alter Fötus ist KEIN kleiner Mensch. Es die letzte Entwicklungsstufe vor dem kleinen Menschen. Abtreibung ist VÖLLIG ok finde ich (ach ja bin männlich). Muss eben jede Frau wissen ob sie mit dem Gewissen abgetrieben zu haben leben kann. Ich bin keine Frau, aber mal echt; Wenn man die Pille für danach nimmt, tötet man die Befruchtete Eizelle ab, das ist also auch schon ein potenzieller Mensch. Müsste man dann nicht auch Gewissensbisse haben? Und wenn es nur ein Zellklumpen ist, ist die letzte Stufe vor dem kleinen Menschen ebenfalls nur ein Zellklumpen. Wo ist da der Unterschied? Ich sehe ihn nicht. Abtreibung ist kein Mord. Erst wenn aus dem Zellklumpen ein kleiner Mensch geworden ist, kann man von Mord bzw. Tötung sprechen. Das ist jedem selbst überlassen. Ich persönlich fände Abtreibung dann immer nich OK, die Frau muss es selber wissen, es ist ihr Körper. Wenn sie dann aber Gewissensbisse bekommen, zurecht. Ich finde dass jeder der sagt ,,Abtreiben ist Mord" ein riesiger Volltrottel ist und am besten selber hätte abgetrieben werden sollen. So etwas tut einfach im Kopf weh. Abtreibung ist KEIN MORD. Wenn Abtreibung Mord wäre, wäre ja das oben genannte Beispiel der Tötung der befruchteten Eizelle wenige Tage nach der Befruchtung ebenfalls Mord! Und Verhütung wäre auch Mord, denn die Spermien hätten noch was zeugen können! Die Anti Baby Pille wäre auch Mord aus den Eizellen hätte noch was werden können. JEDER ORGAMSUS DER NICHT ZU EINEM BABY FÜHRT WÄRE MORD!!! DAS IST STUSS!!

Ps viele kommen jetzt sicher mit der Frage ,,Wie würde es dir gefallen wenn du Abgetrieben worden wärst?" Ganz einfach: Es würde mich einen (...) jucken, denn ich hätte ja nie existiert sodass es mich auch nicht jucken könnte ihr (...)! Zensiert by Gutefrage.net

yologirl19  05.02.2015, 18:51

Ich gebe dir vollkommen recht (bin ein Mädchen). Ich habe drei Freundinnen die sagenaAbtreibung ist Mord. Und das macht mich aggressiv.

Kikikat 
Fragesteller
 18.09.2015, 12:34

Dankeschön für die Antwort, zwar habe meine Recherche für den Vortrag schon längst eingestellt, aber das Thema bleibt natürlich weiterhin interessant. :) Ich persönlich würde auch sagen, dass Abtreibung kein Mord ist. Wer gibt uns denn fest vor in welchem Stadium Abtreibung gleich Mord ist? Niemand. Ich verbiete aber auch keinem zu sagen,dass Abtreibung Mord ist. Jeder sollte einfach mit seiner eigenen Meinung Stellung nehmen. 

Was Mord ist, musst du in den Gesetzen nachlesen. Wenn ein Gesetz eine Abtreibung zulässt, kann man es meines Erachtens nicht als Mord bezeichnen. Was jemand moralisch darüber denkt, ist eine andere Sache und bleibt jedem selbst überlassen. Aber Mord ist ein strafrechtlich definierter Tatbestand.

Naja ich denke...jeder muss es selber wissen! Ich persönlich würde mein Kind nie abtreiben! Ich meine..es ist ein Lebewesen wie du und ich ! Und es gibt soviele andere Möglichkeiten! Man kann ein Kind doch in eine dieser Babyklappen tun ! es gibt soviele menschen die Kinder adoptieren wüden!

Ich könne es nciht aber ich kann auch die verstehen die es tun...ein Kind zu bekommen ist eine sache es dann aber großzuziehen? die meisten sind einfach zu Jung !

Maximilian112  26.02.2012, 17:44

man sollte nie NIE sagen

Das Leben kennt viele Umstände, auch welche die eine Abtreibung notwendig machen.

oxxXXcaroXXxxo  26.02.2012, 17:46
@Maximilian112

naja ich könnte nicht damit fertig werden! Wie gesagt ich würde versuchen andere möglichkeiten zu finden ! :3