Absperrung vom Wasserzähler in Mietwohnung defekt, wer muss zahlen und sich darum kümmern?

4 Antworten

Die Kosten für das neue Absperrventil, incl. Reparaturkosten, Anfahrt etc. sind allein vom Vermieter zu tragen. Eine Kleinreparaturklausel greift hier nicht.

Wenn Ihr euch drum kümmern sollt, dann soll die Vermieterin dir einen schriftlichen Auftrag an die Handwerker zukommen lassen, in dem steht dass sie die Kosten trägt. Ansonsten würde ich NIE einen Termin mit einem Handwerker ausmachen, dann hast du die beauftragt und bleibst auf den Kosten sitzen.

Marvin8291 
Fragesteller
 17.06.2013, 01:08

und wie bringe ich der Vermieterin das schonend bei, wenn diese sich scheinbar mit ihren Pflichten nicht auskennt?

Das "Wasserwerk" wechselt keine Wohnungswasserzähler sondern nur den Hauswasserzähler, wenn dessen Eichfrist abgelaufen ist oder Defekte bzw. Fehler aufgetreten sind. Der Vermieter beauftragt Haustechniker/Handwerker mit dem Wechsel der Wohnungswasseruhren. Dazu muss der Absperrhahn vor der Wasseruhr in der Wohnung geschlossen werden. Ist dessen Funktion nicht mehr gegeben, dann muss auch hier ein Wechsel erfolgen. Diese Instandsetzungen müssen auch durch den Vermieter in Auftrag gegeben werden. Telefonische Absprachen mit dem Handwerker zur Terminabstimmung kann der Mieter vereinbaren.

skychecker  17.06.2013, 21:33

Die Wasseruhren werden schon vom Lieferanten gewechselt, wenn sie darüber abrechnen wollen/müssen. Sofern das Absperrventil allerdings nicht gängig ist, ist dieses Aufgabe des Vermieters.

Die Vermieterin hat also ein Schreiben bekommen, dass sie dieses Mal die Kosten selbst zu tragen hätte. Das ist Vermietersache. Sie kann die Kosten nicht auf die Mieter umlegen, wenn der Grund dafür die defekten Absperrhähne waren.

Der Handwerker, der die Wasseruhren tauschen wollte, hat sicher nichts mit den Absperrhähnen am Hut. Er hätte diese gar nicht reparieren dürfen, denn dazu hatte er keinen Auftrag. Es liegt also nicht am fehlenden Werkzeug.

Keine Sorge: Sollte irgendwann eine Rechnung für den separaten Termin ins Haus flattern oder diese in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, einfach zurück weisen.

Marvin8291 
Fragesteller
 18.06.2013, 09:49

nein die Absperrhähne wurden ja noch gar nicht repariert. Habe der Vermieterin jetzt eine Nachricht geschrieben, dass dies ihre Sache ist und nicht meine. Falls was kommt, weise ich es zurück.