Absolutes Halteverbot mit Begrenzung? Darunter steht "zu den ausgewiesen Marktzeiten" , gilt auch nur zu den Marktzeiten?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
dann sollten auch die Tage sowohl die Uhrzeiten stehen, Von - Bis
in der übrigen Zeit kann nach Verkehrsbeschilderung geparkt werden
Wenn es wirklich so ist, wie du geschrieben hast, dann ja.
deine frage verwirrt mich.. wieso verstehst du nicht, was du liest?
absolutes halteverbot zu den ausgewiesenen marktzeiten
ist doch klar verständlich?!