Abmeldung von Sozialversicherung (Grund:30) ohne Kündigung

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Hallo,

die Abmeldung bezieht sich nur auf die versicherungspflichtige Beschäftigung (der Arbeitgeber zahlt keine Beiträge an die Sozialversicherung mehr). Urlaubsansprüche sind aber arbeitsrechtliche Ansprüche. Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, kann der Urlaub ggf. noch nach Ende der Zeitrente genommen werden. Ich bin aber kein Experte für Arbeitsrecht.

Gruß

RHW