Abmeldedatum beim straßenverkehramt erneut erfragen?
Hallo zusammen ,
Ich habe mich gestern mal an den papierkram und Finanzen von meinem Mann gemacht. Wir hatten bis jetzt immer getrennte Einkommen und Konten.
Nun ist mir aufgefallen dass dieser , naja sagen wir mal Schussel, seit 2015 eine Autoversicherung bezahlt aber dieses Auto schon ewig nicht mehr in seinem Besitz ist und damals anscheinend zwangsabgemeldet wurde weil nie Versicherungsschutz bestanden hat.
Habe heute also als allererstes die Versicherung angerufen. Die sagen ganz klar es war ihr Fehler und sie zahlen es zurück.
ABER sie brauchen dort das exakte Datum an dem das Auto abgemeldet wurde. ich habe gestern noch die steuernummer und das Kennzeichen gefunden aber keine abmeldebescheinigung oder ähnliches.
Meine Frage ist nun ist es möglich dass das Straßenverkehrsamt oder auch die Polizei ( die die zwangsabmeldung vollstreckt hat ) ihm Auskunft darüber geben können wann das Auto abgemeldet worden ist und dies eventuell sogar bescheinigen können. Aber als aller erstes würde das Datum schon mal sehr hilfreich sein.
Es handelt sich immerhin um knapp 3500 Euro.
Eventuell war ja jemand schon mal in der gleichen Lage und kann mir eine nützliche Antwort geben, aus dem Internet werde ich sonst nicht schlau.
ich werde morgen natürlich auch dort anrufen.
Liebe Grüße
3 Antworten
... für mich kann da etwas nicht stimmen. Wenn denn gar kein Versicherungsschutz bestand, bekommt die Versicherung auch keine Beiträge.
Wenn das so ist, bekommt dein Mann auch keine Rechnung von denen und kann gar nicht überwiesen haben, wohin denn auch?
Zudem kommt ja das Bußgeldverfahren und der Zoll mit seiner Gutschrift.
Schaue also in die Papiere oder rufe dort an, die helfen doch kostenfrei.
Ruf mal Zulassung und Polizei an, erfrage die Sprechzeiten und den Ansprechpartner. In der Regel erteilen die nur selten aussagefähige Antworten am Telefon und sobald du was schriftlich möchtest, musst du dort persönlich erscheinen.
Tipp: war das Auto Eigentum deines ex, dann sag auf Behörden nix von Trennung,!!! sondern das dein Mann arbeitet, das du das Auto gefahren bist und reich deinen Perso zeitgleich rüber.
Das hat was mit scheidung und deren Abwicklung zu tun...
... wann das Auto abgemeldet worden ist und dies eventuell sogar bescheinigen können. Aber als aller erstes würde das Datum schon mal sehr hilfreich sein.
Hallo,
am einfachsten wäre es, falls du die Kfz-Steuer-Abrechnung noch findest. Hier ist das Abmeldedatum auch angegeben ;-))
Gruß siola55
... ich habe gestern noch die steuernummer und das Kennzeichen gefunden aber keine abmeldebescheinigung oder ähnliches.
Also da wirst du auch keine Abmeldebestätigung finden, da dies seit Jahren bereits online erfolgt... :-((
... wozu so eine Orgie, daß Ding wurde doch von der Polizei außer Betrieb gesetzt, wie kann damit noch gefahren werden?