Abmahnung wegen Chat der vom Kollegen beim Arbeitgeber vorgelegt wurde!
Folgender Sachverlauf, ein Azubi dem ich immer geholfen habe und mit ihm eigentlich gut befreundet war, hat mehrere Zeilen unserer Chat-Unterhaltung in Facebook ausgedruckt und meinem Arbeitgeber vorgelegt, nachdem ich dem Ausbilder einige Zeilen 5 an der Zahl lesen habe lassen weil eine andere Azubine heulend bei mir im Büro war.Ich wollte nur gutes und ihn nicht anschwärzen sondern die aus dem ersten Lehrjahr schützen. Er sieht mich allerdings als absolute Hochverräterin und behauptet zudem das Dinge die er gesagt hat ich gesagt hätte. In diesem Chat- Gespräch habe ich mich hinreißen lassen und über mehrere Arbeitskollegen verbal nicht so gut geschrieben und gelästert. Er übrigens auch dies hat er allerdings nicht vorgelegt.
Erst wurde mir ein Auflösungsvertrag angeboten den ich selbstverständlich nicht unterschrieben habe.
Nun eine Woche später habe ich eine saftige Abmahnung erhalten wo die Wortwahl über die verlästerten Kollegen eins zu eins rein geschrieben wurden und mir ausdrücklich zum Schutz der Azubis der private Kontakt zu ihnen verboten wurde...
Angeblich hat mein Arbeitgeber nun Gnade vor Recht ergehen lassen und mich nur Abgemahnt aber er hat mir gesagt das nun sein Vertrauen zu mir zerstört sei und das es ihm persönlich am liebsten gewesen wäre das ich den Auflösungsvertrag unterschrieben hätte. Ich bin alleinerziehende Mutter und habe große Schulden heißt für mich ich finde nie wieder eine neu Arbeitsstelle da ich ja Lohnpfändungen habe.
Mein Arbeitgeber redet davon mich anzuzeigen da ich so schlecht über ihn geschrieben habe....
Nun meine Frage darf er Überhaupt diese persönlichen Chat-Nachrichten lesen und gegen mich verwenden? Oder bin ich rechtlich abgesichert gegen diese Abmahnung vorzugehen.
Es war kein öffentlicher Post sondern ein vertrauliches Gespräch was niemals hätte an die Öffentlichkeit gerichtet war und auch niemand offiziell finden könnte .
BItte um schnelle Tipps da ich nur eine Frist habe bis zum 22.03.2013 mich schriftlich dazu zu äußern.
LG
5 Antworten
Die Abmahnung ist haltlos! Ein privater Chat ist wie ein Gespräch unter vier Augen, in dem man ungestraft seine Meinung äußern darf. Wie du schon richtig erkannt hast, wäre das bei einem öffentlichen Posting etwas vollkommen Anderes. Aber das steht ja nicht zur Debatte.
Ich würde dir dringend raten, durch einen fFafAR (freundlichen Fachanwalt für Arbeitsrecht) einen Gegendarstellung zu dieser Abmahnung schreiben zu lassen. Bitte nicht selbst verfassen! Es sollte dir die Investition wert sein nicht zu riskieren, dass du aufgrund fehlender Fachkenntnis noch etwas in die Gegendarstellung rein schreibst, was dir sogar noch zusätzlich zu deinem Nachteil ausgelegt werden könnte.
Eine Anzeige kann daraus ebenfalls nicht zusammen gebastelt werden.
Aufgrund der doch recht dünnen Darstellung, rate ich dir zu einem Anwalt oder deiner Gewerkschaft zu gehen und dich dort beraten zu lassen.
Dort kannst du dann auch die Abmahnung vorlegen und die können sich da genau einlesen.
Gruß
Sys
Anwalt für Arbeitsrecht
Bei dir steht einfach zu viel auf dem Spiel...!
Da diese äusserungen in einer Privatunterhaltung ausgetauscht wurden, unterliegen sie der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Eine Kündigung wäre nur bei einer Veröffentlichung ausserhalb der Privatsphäre (Facebook Pinwand) gerechtfertig und dann auch nur bedingt möglich.
Ich würde deinen Chef mal fragen, inwieweit er einem Azubi traut der Privates weitergibt.
Du könntest dem Azubi Stress machen, da er private informationen weitergibt. Dein Chef hatte keine Berechtigung den Chatverlauf überhaupt zu lesen.
Also normalerweise darf er solch ein Chat-Nachricht NICHT lesen bzw. gegen dich verwenden da es privat und abgesichert durch Facebook durchging und nicht z.B. extrem mit Plakaten oder in öffentlichen Chats. Wenn es jemand öffentlich macht ist das seine Sache und auch sein verdienst und nicht deine.