Abmahnung wegen Chat der vom Kollegen beim Arbeitgeber vorgelegt wurde!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Abmahnung ist haltlos! Ein privater Chat ist wie ein Gespräch unter vier Augen, in dem man ungestraft seine Meinung äußern darf. Wie du schon richtig erkannt hast, wäre das bei einem öffentlichen Posting etwas vollkommen Anderes. Aber das steht ja nicht zur Debatte.

Ich würde dir dringend raten, durch einen fFafAR (freundlichen Fachanwalt für Arbeitsrecht) einen Gegendarstellung zu dieser Abmahnung schreiben zu lassen. Bitte nicht selbst verfassen! Es sollte dir die Investition wert sein nicht zu riskieren, dass du aufgrund fehlender Fachkenntnis noch etwas in die Gegendarstellung rein schreibst, was dir sogar noch zusätzlich zu deinem Nachteil ausgelegt werden könnte.

Eine Anzeige kann daraus ebenfalls nicht zusammen gebastelt werden.

Aufgrund der doch recht dünnen Darstellung, rate ich dir zu einem Anwalt oder deiner Gewerkschaft zu gehen und dich dort beraten zu lassen.

Dort kannst du dann auch die Abmahnung vorlegen und die können sich da genau einlesen.

Gruß

Sys

Anwalt für Arbeitsrecht

Bei dir steht einfach zu viel auf dem Spiel...!

Da diese äusserungen in einer Privatunterhaltung ausgetauscht wurden, unterliegen sie der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Eine Kündigung wäre nur bei einer Veröffentlichung ausserhalb der Privatsphäre (Facebook Pinwand) gerechtfertig und dann auch nur bedingt möglich.

Ich würde deinen Chef mal fragen, inwieweit er einem Azubi traut der Privates weitergibt.

Du könntest dem Azubi Stress machen, da er private informationen weitergibt. Dein Chef hatte keine Berechtigung den Chatverlauf überhaupt zu lesen.

Also normalerweise darf er solch ein Chat-Nachricht NICHT lesen bzw. gegen dich verwenden da es privat und abgesichert durch Facebook durchging und nicht z.B. extrem mit Plakaten oder in öffentlichen Chats. Wenn es jemand öffentlich macht ist das seine Sache und auch sein verdienst und nicht deine.