Abholpflicht im Umgangsrecht?

7 Antworten

das müssen die Eltern untereinander regeln.

da Eltern sich allerdings ihrer Elternrolle uneins sind, weil sie sie ex-beziehung noch nicht geklärt haben, und ihre Gefühle weiter "auf eis" legen. wird es bei dieser frage und der Umsetzung zu weiteren "zankereien" führen.

die Lösung ist zu wissen das die Elternwille nur für das und ist und auch dort nur das wohl des Kindes gesehen wird - die ex-beziehung mit ihrem "Krempel" hat nichts in der Elternwille zu suchen.

und ich würde das kind fragen "willst du das ich dich zu Papa bringe? oder soll Papa dich abholen?"

und es ist besser er kommt und holt das kind ab. und es ist auch ok, wenn die Mutter es vom Vater abholt.

markusher  30.12.2017, 17:56

man fragt ein kind garnichts, denn es kann und wird keine entscheidungen treffen. für den umgang ist der umgangsberechtigte zuständig. er holt und bringt die kinder, er trägt die kosten des umgangs. das ist ganz klar u. deutlich formuliert. umso älter das kind ist um so mehr kann kind allein die reise antreten. mein junge ist 10 und sollte dies jahr entscheiden wo es die tage zwischen den feiertagen verbringen will. damit ist er völlig überfordert und war froh, dass wir die entscheidung als eltern trafen. mit sowas beschwert man kinder nicht, auch nicht wer das kind fährt. das entspricht nicht dem kindeswohl, genauso wenig wie deine sinnfreie frage wer bringen u. wer holen soll.

solveyg  29.04.2018, 22:40
@markusher

es ging um "abholen oder bringen". also nur um diesen einen moment.

Ist das nicht Driss egal ob nun Vater, Mutter, Großeltern, Tante, Onkel oder sonst wer das Kind holt und bringt, Hauptsache, das Kind mag die Person und hat Vertrauen zu ihm.

Immer dieses dreckige Wäsche waschen auf Kosten der Hilflosen !!

markusher  28.12.2017, 19:03

nein es ist natürlich nicht egal.

der umgangsberechtigte holt und bringt das kind. er trägt die fahrtkosten und trägt die kosten des umgangs.

sollte der betreuende elternteil distanz geschaffen haben durch wegzug zwischen umgangseltelternteil und kind, dann zahlt der betreuende elternteil fahrtkosten und bringt und holt das kind.

Der Umgangsberechtigte ist alleine für das Holen und Bringen zuständig.

Er trägt alle Mühen und Kosten des Umgangs selbst.

das arme Kind.. es ist doch egal , wer das macht.. Hauptsache das Kind leidet nicht darunter.. kann man sich denn nicht mal wenigstens für das Kind zusammenreißen ?

solveyg  28.12.2017, 11:42

dazu gehört das trennen der eigenen egos mit den falschen Erwartungen die der andere erfüllen sollte von dem erkennen das die sich einem dritten verpflichten und ihren "Müll" dabei beiseite lassen.

Zitrus18  28.12.2017, 11:42
@solveyg

absolut richtig