Abgemeldetes Auto transportieren?

7 Antworten

Du kannst ein Abschleppunternehmen beauftragen, es gibt auch Speditionen die Autos transportieren.

Es wird sich ja wahrscheinlich um ein Fahrzeug handeln dass Du dann nicht ausschlachten oÄ willst sondern nach dem Kauf zum Fahren benutzen willst.

Die beste Möglichkeit dafür empfinde ich wenn man sich dann zuvor bereits die Daten des Fahrzeugs geben lässt und schonmal eine Versicherung abschliesst. Bei Versicherungsbeginn dann ab Tag der Zulassung angibt und somit hat man dann bereits die nötige eVB-Nummer die dann zum Anmelden nötig ist.

Man sollte darauf achten dass die Versicherung eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen mit anbietet, die bräuchte man ebenfalls. Die Versicherung für eine Kurzzeitzulassung ist verhältnismässig teuer, erhält man die dazu wird das später mit in die Versicherungskosten für die Dauerzulassung eingebunden.

Nun fährt man hin wo sich das Auto befindet, kauft es und begibt sich an die dortige Zulassungsstelle. Man sollte dann also vorher abklären zu deren Öffnungszeiten dort sein zu können, wo die sind, wie man hinkommt und auch dass das Fahrzeug über eine gültige HU verfügt (die muss für die spätere Dauerzulassung ebenfalls vorhanden sein, übrigens meist in Form des Originalausdrucks von TÜV&Co nötig).

An der dortigen Zulassungsstelle lässt man sich eine Kurzzeitzulassung machen (das geht seit letztem Jahr wieder überall, eine Zeit lang konnte man dies nur in seinem eigenen Zulassungsbezirk) und fährt das Fahrzeug auf Achse nach Hause. Zu Hause begibt man sich auf die Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug dauerhaft an.

Nur mit Überführungskennzeichen.

Also zuerst Versicherungsangebot einholen. Das Überführungskennzeichen kostet versicherungstechnisch nichts, wenn du das Fahrzeug bei der gleichen Gesellschaft auch mit Dauerkennzeichen versicherst.

Nach dem du dein Angebot hast, läßt du dir 2 eVB Nummern erstellen. Eine für das Überführungskennzeichen, eine für das Dauerkennzeichen.

Dann gehst du mit den Papieren zur KFZ Zulassungsstelle und holst dir ein Überführungskennzeichen für 5 Tage. Damit kannst du nach X fahren und dein Auto holen. Dann normal anmelden mit der 2. eVB.


Wenn das Auto noch fahren kann, ist dies mit einem Überführungskennzeichen (früher auch rotes Kennzeichen genannt) möglich. Frag bei der Zulassungsstelle danach.

Fraganti  26.02.2016, 15:46

Seit Mai 2015 reicht es nicht mehr, dass das Fahrzeug fahren kann. Es muss über gültige HU und AU verfügen.

Landytalker  26.02.2016, 15:53
@Fraganti

Oh, das war mir noch gar nicht bekannt. Danke für die Info. Ist halt lange her das ich ein altes Auto überführt habe :)

TransalpTom  26.02.2016, 19:01
@Landytalker

Ja und "rote Nummern" gibt es bei der Zulassungsstell enicht meh rzu leihen, die gibt es nur noch festvergeben an Händler und Werkstätten.

Es gibt nur noch Kurzzeitkennzeichen, wenn gültige HU vorhanden kann man damit überführen. Wenn HU abgelaufen darf man nur zur Werkstatt und zur DEKRA / TÜV für die HU, das aber nur im Bereich des Zulassungsbezirks und eines Nachbarbezirks, wenn die HU bestanden ist, entfällt diese Auflage und man darf das Auto überführen.

Überführungskennzeichen (Wenn möglich) oder Kurzzeitkennzeichen. Vorrausgesetzt das Fahrzeug ist Fahrtüchtig.

Fraganti  26.02.2016, 15:42

Seit Mai 2015 muss das Fahrzeug eine gültige HU und AU besitzen, um mit Kurzzeitkennzeichen gefahren werden zu dürfen. Da die meisten es nicht wissen, obwohl es überall durch die Medien ging, werden Wagen mit solchen Kennzeichen sehr sehr gerne kontrolliert.

rockerholic  26.02.2016, 15:51

Habe ich auch nicht bestritten. Aber andere Alternativen würden mir jetzt auch nicht einfallen. Kurzzeitkennzeichen würde dennoch weniger Umstände machen, als ein Überfuhrungskennzeichen.

chevydresden  26.02.2016, 22:39
@rockerholic

...und jetzt erkläre bitte noch den Unterschied zwischen Überführungs- und Kurzzeitkennzeichen.

rockerholic  27.02.2016, 11:40

Mit Überführungskennzeichen meine ich das Rote Kennzeichen. Selbstverständlich kann man mit dem Kurzzeitkennzeichen ebenfalls ein Fahrzeug überführen, mit dem Unterschied, dass man Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle kostenpflichtig bekommt und Rote Kennzeichen lediglich nur von gewerblichen Betrieben, wie Fahrzeughändler oder Kfz-Werkstätten. Rote Kennzeichen müssen dementsprechend wieder an den Betrieb abgegeben werden. Da das Rote Kennzeichen wechselnd and verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden kann, ist die Führung eines Fahrtenbuchs notwendig. Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage gültig und müssen nach der Nutzung nicht wieder abgegeben werden.

chevydresden  28.02.2016, 00:33
@rockerholic

Das rote Kennzeichen bekommen nur Werkstätten und Händler. Und es darf nur für händlereigene Zwecke verwendet werden. Ein Verleih an Privatpersonen ist nicht zulässig.

du kannst dir bei der kfz zulassungsstelle ein kennzeichen geben lassen zur überführung, aber vorher müsst ihr bei einer versicherung bescheid geben, die versichern das fahrzeug dann bis zu 3 tagen - es kostet aber was, ca. 40,- also erst versicherung , dann kfz stelle

Fraganti  26.02.2016, 15:39

Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage lang gültig und 40€ sind ein Traum aus grauer Vorzeit. Die Mehrheit der Versicherer möchte dafür heute über 100€, die Zulassungsstelle noch mal 35€, dazu kommt die Gebühr des Schilderfritzen, der sie druckt.

Unbedingt vorher mit Versicherer absprechen, ob er den Vertrag einfach 5 Tage vordatiert, wenn reguläre Versicherung binnen eines Monats abgeschlossen wird. Das machen einige und verzichten damit auf die Gebühr der Kurzzeitersicherung.

Achtung, seit Mai 2015 geht Kurzzeitkenbzeichen auch nur noch bei Wagen mit TÜV.

chevydresden  26.02.2016, 22:40
@Fraganti

eVb für Kurzzeitkennzeichen gibt´s bei Ebay immer noch für rund 40€