Abgelaufener Tüv + Aufforderung zur Mängelbeseitigung
Hallo,
am 21.01.2014 erhielt ich seitens der Verkehrsbehörde Kenntnis, dass mein Tüv am Auto abgelaufen sei (3 Monate). Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe sagte mir das. "Kein Problem", dachte ich. "Fährst du zum Tüv und lässt das machen". Gesagt, getan. Am 27.01.2014 erhielt ich die neue Plakette. Im gleichen Zug habe ich die Gebühr für den Strafzettel (ich glaube es waren 15€) auch bezahlt. Ich dachte, dass sie Sache damit erledigt sei. Am 06.06.2014 erhielt ich dann Post von der Straßenverkehrsbehörde mit der Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Man teilte mir mit, dass am 21.01 festgestellt wurde, dass der Tüv überfällig sei. Und das bis heute offensichtlich keine Untersuchung erfolgt sei. Ich habe nun 14 Tage Zeit einen Nachweis zu erbringen. DAS ist nicht das Problem. Aber zusätzlich soll das 30€ kosten. Ich hatte in der Zeit zuvor keinerlei Aufforderung, etc bekommen. Und den Strafzettel habe ich auch bezahlt. Muss ich die 30€ auch noch bezahlen? Obwohl ich die Mängel längst habe beseitigen lassen? Das ich einen Nachweis erbringen soll stand nirgends...
Danke für Antworten!
6 Antworten
du fährst zur verkehrsbehörde, zeigst den mängelfreien TÜV-bericht vom januar vor und dann wird das ganze eingestellt.
wir alle machen mal fehler.. auch behörden...........
Wenn Du von der Verkehrsbehörde eine Benachrichtigung bekommen hast, dass Dein TÜV überfällig ist, bin ich mir mehr als sicher, dass dort auch stand, dass Du bei denen Vollzug melden musst. Das heißt, nachdem Du beim TÜV warst, hättest Du eine Bestätigung an die Verkehrsbehörde schicken müssen... Dieses Versäumnis kostet Dich jetzt diese 30 €... kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet bei Dir nichts in die Richtung draufgestanden ist...
Es kann natürlich sein, dass ich da etwas überlesen habe. Aber bei dem Strafzettel handelt es sich um diese kleinen Plastikschnippsel. Und ich glaube nicht, dass es jemanden gibt, der sich diese wirklich genau durchliest. Und nach meinem Dafürhalten habe ich die Strafe bezahlt und den Tüv gemacht. Somit wäre es (aus meiner Froschperspektive) erledigt. Aber die Wege der Behörden sind unergründlich...Ich werde zumindest das Schreiben denen zukommen lassen und meine Sicht der Dinge in einem Schreiben begründen. Und sollte das auch nichts helfen muss ich wohl zahlen, notgedrungen.
Da hast Du garantiert etwas überlesen.
Es wird immer darauf hingewisen, daß ein Nachweis über die Mängelbeseitigung beizubringen ist.
Woher soll denn die Straßenverkehrsbehörde wissen, daß Du beim TÜV warst und die neue Plakette erhalten hast?
TÜV Bericht vorlegen (Falls nicht auffindbar: Kopie der Zulassungsbescheinigung mit TÜV-Stempel).
NICHT ZAHLEN!
Die Behörde hat wohl falsche Code.Nummern eingetippt und zusätzlich einen (nicht existenten) Mängelbericht gebucht!
Diese 30 Euro musst du auch noch bezahelen an die Strassenverkehrsbehoerde und du musst ihr den Tuevbericht zusenden oder vorbeibringen.