Abfall entsorgung
Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine frage bezüglich der Müllentsorgung.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
9.6. Müllentsorgung:
Der Mieter kann seinen Hausmüll in das vom Vermieter dafür bereitgestellte Gefäß entsorgen. Die Entsorgung von Spermüll ist in jedem Fall Sache des Mieters.
Dazu ist zu sagen das ich über dem Geschäft meines Vermieters meine Wohnung habe und mein Vermieter somit über Gewerbliche Gefäße zur Müllentsorgung verfügt. Ein riesen Papier Container mit eingebauter Presse und jeweils eine große 660 L Container für Bio und Restabfälle. Diese drei (ich nenne sie mal Tonnen) Tonnen stehen alle draußen hinter dem Geschäft und sind verschlossen weil die Tonnen auch für Fremde zugänglich sind.
Jetzt meine eigentliche Frage: Um meinem Müll los zu werden muss ich jedesmal mit meinem Müll meine Wohnung verlassen über den Bürgersteig hinter das Geschäft und im Geschäft nach dem Schlüssel fragen weil mein Vermieter mir kein Schlüssel aushändigen will. Jedesmal kommt er also mit und schaut zu was ich wegwerfe. Ich bekomme keinen Schlüssel und kann nur zu den Öffnungszeiten des Geschäftes meinen Müll entsorgen. Kann ich von meinem Vermieter einen Schlüssel verlangen? Oder ist da es im Mietvertrag steht so geregelt und ich muss mich damit abfinden?
Danke im voraus
Frank
4 Antworten
du musst jederzeit freien Zutritt zu drn Müllbehältern haben können. Den Schlüssel muss er dir geben. oder ne extratonne bereitstellen.
nein, aus meiner sicht kannst du keinen schlüssel verlangen. es heißt ja dass du die container benutzen kannst, nicht aber musst. es bleibt dir überlassen, dir selbst müllgefäße zu besorgen und selbst dafür zu bezahlen. müllentsorgung ist grundsätzlich sache des mieters und nicht des vermieters.
sammle doch irgendwo bei dir und bring 1 x wöchentlich rüber.
wo ein wille ist, ist auch ein weg.
Wahrscheinlich handelt der Vermieter so, weil er schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Allerdings wohnst Du anscheinend in einem Haus mit Gewerbe.
Gewerbemüll wird anders bezahlt als Hausmüll.
Er muss eine Hausmülltonne anschaffen für seine Mieter, frag mal bei Eurer Müllentsorgung nach.
das ist ja ok, esgeht jetzt nicht darum, was Du bezahlst, sondern was Dein Vermieter an Entsorgung bezahlt.
Die Frage ist jetzt, ob es für Dich diese Mülltonne überhaupt gibt, oder ob es nur diese Tonne für Gewerbeabfälle gibt.
Es kann nicht sein, dass Du nicht frei zugänglich zu Deiner Mülltonne kannst.
ich denke mal, wenn da steht "in das vom Vermieter dafür bereitgestellte Gefäß", dann musst du ja dazu freien zugang haben- ich würde nochmal freundlich mit ihm reden, und wenns nicht geht, vllt einen rechtsanwalt befragen?
lg, olivia
Das mit den schlechten erfahrungen weiß ich jetzt nicht.
Ja meine Wohnung ist über dem Geschäft meines Mieters und der hat eine Tierhandlung. Gewerbemüll wird anders berechnet? Okay das wußte ich auch noch nicht. Mir wird folgendes berrechnet:
Die einmalige Entleerung der 120-l-Biotonne / Reststofftonne kostet 4,60 Euro
Für die 120-l-Biotonne werden pro Haushalt 4 Mindestentleerungen p.a. berechnet, und die Restabfalltonne 2 Mindestentleerungen also 6x4,60 also 27,60 Euro und die Grundgebühr
Die von jedem veranlagten Haushalt eingezogene Grundgebühr beträgt 62,00 Euro.
Bezahle jedes Jahr 89,60 Euro