Abbuchung ohne Einzugsermächtigung - was kann ich tun?

6 Antworten

Ja Du hast da gelebt oder? Rede mit damaligen Vermieter mal 

Rückbuchen geht. Du solltest aber auch dran denken, dass Du natürlich anteilsmäßig Nebenkosten zu zahlen hast.. er dies erst turnusmäßig abrechnen kann.. und er somit eine berechtigte Forderung haben kann. Klär das mit ihm.

Ohne deine Ermächtigung hätte er keine Kontodaten von dir. Du hast sie offensichtlich noch nicht gekündigt.

Die Nebenkostenabrechnung wird nach Auszug immer fällig. Allerdings muss der Vermieter Zeit zur Prüfung geben. Hattest du die?

Auf die Bank gehen und rückbuchen lassen und natürlich den Abbuchungsauftrag stornieren

Das Geld rückbuchen. Wenn du Onlinebanking hast geht das mit 2 Klicks ansonsten musst du zu einer Filiale deiner Bank. Aber vorher würde ich checken ob die Forderung deines ehemaligen Vermieters nicht doch rechtens ist.

Patti840 
Fragesteller
 01.07.2015, 09:53

rechtens ist es, aber ich kann diesen Monat nicht zahlen, da ich sonst kein geld zum Leben habe. Ich befinde mich in der Ausbildung deswegen ist es schwer.

ArtyDary  01.07.2015, 10:02

Da hilft dann wahrscheinlich nur das persönliche Gespräch mit deinem ehemaligen Vermieter. Weil die Forderung besteht ja! Da gibt's nichts dran zu rütteln. Vielleicht lässt er sich auf eine Ratenzahlung ein. 2x 50 Euro oder so. Mehr wüsste ich jetzt auch nicht..