Abbruch Au-Pair Frankreich
Ich bin seit 2 Wochen als Au-pair bei einer Gastfamilie in Frankreich. Aus verschiedenen Gründen möchte ich meinen Aufenthalt hier aber sobald wie möglich abbrechen. Nun habe ich von einigen anderen Au-pairs gehört, dass es eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gibt. Von einer solchen Frist steht in meinem Vertrag allerdings nichts. Kann sie trotzdem für mich gelten, auch wenn sie nicht im Vertrag angeführt ist?
In meinem Vertrag steht zum Thema Abbruch und Kündigung nur, dass dem Arbeitsverhältnis bei Fehlverhalten des Au-pairs oder der Gastfamilie ein sofortiges Ende gesetzt werden kann. Mehr nicht. Ich habe die Familie privat über das Internet gefunden und nicht über eine Agentur. Den Vertrag hat meine Gastmutter im Internet heruntergeladen.
5 Antworten
Sprich doch erstmal mit deiner Gastmutter, dann wird sich bestimmt eine Lösung finden.
Das tue ich jetzt auch. Danke für die Antwort.
Hallo Pfefferminz
Sei nicht so abergläubisch...wenn du was hörst. Hier deine optimale Antwort:
Du bist seit zwei Wochen dort. Also bist du noch in einer Probezeit ( bezahlte) die max 1 Monat dauert. ( Die dafür dient um eure vorherige elektronische Bekanntschaft auch in Person um zu setzen) ist es aber nicht der Fall und sagts es ist nicht so wies im Vertrag steht oder Familie Kühl ist...einfach eigene Gründe haben reicht dass du Anfang einer Woche dieses deiner Familie ankündigst und auf dem Wochenende bist du Weg. Und keine Angst vor selbststellung.
Viel Erfolg
Ja, wenn nichts im Vertrag steht, kannst du wohl abbrechen, wenn von einer Seite ein Fehlverhalten vorliegt.
Artikel 11 1. Wurde der in Artikel 6 vorgesehene Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn unter Einhaltung einer zweiwochigen Kundigungsfrist zu beenden.
- Unabhangig davon, ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann er von jeder Partei im Fall eines schweren Fehlverhaltens der anderen Partei oder wenn andere schwerwiegende Umstande es erfordern, mit sofortiger Wirkung gekundigt werden.
rospersonal.ru › Архив документов › Закон об Au Pair
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Fristlos kann nur bei schwerwiegenden Vorfällen gekündigt werden.
Aber sag mal, nach 2 Wochen willst du schon die Flinte ins Korn werfen? Was ist aus deinen Zielen geworden? Warum gibst du so schnell auf? Wenn du dich mit deiner Gastfamilie ganz und gar nicht verstehst, könntest du in eine andere wechseln. Aber schmeiß doch nicht gleich alles weg!