ab wieviel jahren darf ich in eine wg ziehen?

8 Antworten

Ich würde euch als Vermieter rauswerfen, wegen Überbelegung der Whg (Schweizer Recht). Das sind viel zu viele. Will dein Vater nicht in eine grössere Whg ziehen?

Kairo500 
Fragesteller
 05.04.2011, 13:22

das is ne komplizierte geschichte wegen wohnung gkeuft und soo
 

 

cobalt82  05.04.2011, 14:01
@Kairo500

ou shit...also in der Schweiz wärs möglich, wenn du die Erlaubnis deines Erziehungsberechtigten hast aber Geld zu bekommen würde hier auch schwer werden, da müssten schon trifftige Gründe vorliegen und deine Eltern zu wenig Geld haben oder die familiären Probleme so schwerwiegend sein, dass man dich aus der Familie nehmen müsste

es kommt drauf an, ob du es noch aushalten könntest. Natürlich wird sowas irgendwann menschen ungerecht, also würd ich mich einfach mal für Bafög oder so informieren, da gibt es ja auch hilfen, und je nach dem wie viel dein Vater verdient musst du es als Schüler auch garnicht zurückzahlen.

Wenn du deinen Vater nerven willst, würd ich einfach zum Jugendamt gehn und sagen, dass du so nicht leben kannst, dann kommst du auf jeden fall raus, ist aber nicht unbedingt die netteste Tour.

Ausziehen darfst du als Minderjährige/r nur mit guter begründung und eigentlich der Zustimmung deiner Eltern.

also so wiet ich weiß bekommst du nru die notwendigen unterstzüungen wenn das jugendamt es vorzeiht dich aus der wohnung zu holen. denke aber nciht das die dies einfach nrua us platzmangel machen sondern da müssen schön "härtere" delikte vorliegen.. 

vondaher würd ich versuchen an deiner stelle nicht den kopf hängen zu lassen sondern das zusammenleben so erträgölich wie möglich zu gestallten. das gute wetter fängt an.. geh wenn du deine zeit bruachst eine runde spazieren setz dich auf eine schöne bank und lese ist manchmal garnicht viel schlechter als im muffigen zimmer...

Als Minderjähriger darfst Du in eine WG ziehen, wenn der/die Erzeihungsberechtigten es erlauben - und finanzieren. 

Nur wenn es für Dich und die Familie nicht mehr zumutbar ist, zusammen zu leben, weil ständig Streit und "Terror" vorherrschen...., könnte in Zusammenhang mit dem Jugendamt eine Unterbingung in einer Jugendwohneinrichtung veranlasst werden (und dazu eventuell staatliche finazielle Unterstützung beansprucht werden)

 

Nach meiner Rechnung seid ihr nach der Geburt erst zu 5.! Aber immerhin........bis 18 Jahre ist dein Vater erziehungpflichtig und muss auf dich aufpassen. Du könntest aber evtl. zu einer Oma oder Tante mit Erlaubnis ziehen. Zahlen muss er auch.