Ab wann strebt die BG einen Vergleich an?
Es wurden bereits 5 Gutachten nach meinem Arbeitsunfall von der BG in Auftrag gegeben. Diese sind alle 5 für mich ausgefallen sodaß die BG im Bescheid angab den Gutachten nicht folgen zu müssen. Sie hatten wieder (wie so oft) beratende Ärzte befragt die mich nie Untersucht haben oder gesehen haben. Bin dann zum Sozialgericht und habe Klage eingereicht. Sozialgericht hat dann erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben was wieder für mich positiv ausgefallen ist. Mde 40%. Wie wird das ganze jetzt wohl von der BG gehandhabt? Werden sie einen Vergleich anstreben? Wer hat Erfahrung in diesem Ablaufverfahren?
Freue mich über jede Antwort.
1 Antwort
Zu der Frage kann man keine sinnvolle Prognose abgeben.
Ich bezweifele allerdings, dass die BG eine Motivation hat, überhaupt einen Vergleich anzustreben.
Ein Vergleich ist eine Einigung beider Seiten. Niemand sagt, dass die BG sich einigen will oder dass Du dem Angebot (was niedriger sein dürfte) zustimmen musst. Außerdem kannst Du der BG selbst ein Vergleichsangebot unterbreiten (wenn du das möchtest).
Ein Gutachten ist lediglich die Meinung eines Sachverständigen, der man nicht zwingend folgen muss. Allerdings sollte man dafür schon gute Gründe haben, z.B. dass der Gutachter von falschen Tatsachen ausgegangen ist. Auch ein Gerichtsgutachten kann man anfechten.