Ab wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden und welche Fristen hat man?

4 Antworten

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Schau hier rein da steht alles:

https://www.umzug.info/zweitwohnsitz-anmeldung-anmelden.html

Auch bezüglich Strafebn und wie man sie umgehen kann wird dort erwähnt.



Schläft deswegen nun häufiger bei ihm und pendelt weniger.Muss sie nun einen Zweitwohnsitz anmelden? Ab wann muss man das?

Sie muss sich gar nicht anmelden, weil sie Besuch ist.

Aber es könnte Ärger mit anderen Mietern geben, wenn sie sehr häufig und über längere Zeiträume da ist. Der Vermieter könnte dann die Nebenkosten anpassen.

MfG

Keine Behörde kann und wird in dem Fall überprüfen, ab wann sie dort nun schon öfter übernachtet hat.

Wenn sie sich anmeldet, dann einfach ein Datum angeben, was gerade vorüber ist.

albatros  25.03.2016, 02:20

WArum anmelden, sie ist de facto zu besuch.

Sonnenstern811  25.03.2016, 02:25
@albatros

Ich habe nicht geschrieben, sie soll sich anmelden, sondern WENN sie sich anmeldet. Die Frage zielte aber auf eine Anmeldung hin.

Natürlich kommt es schon ein wenig auf die Dauer der Aufenthalte an. Ist dort so nach und nach der Lebensmittelpunkt, dürfte eine Anmeldung jedoch anzuraten sein.

Die könnte aber wiederum dem Freund Kummer bereiten, denn der Vermieter muss seit einiger Zeit wieder den Wohnsitz bescheinigen. Mithin auch konsultiert werden und einverstanden sein, dass nun zwei Menschen dort wohnen.



Soweit ich weiß 2 Wochen nach Einzug..

mausell94 
Fragesteller
 25.03.2016, 01:36

Ab wann ist sie denn offiziell eingezogen? Da sie ja doch noch sehr viel pendelt?

DeiDei2303  25.03.2016, 01:41
@mausell94

Don't know, sry =)
Aber kurz danach zu googlen wird wahrscheinlich für dich schneller und informativer :)

mausell94 
Fragesteller
 25.03.2016, 01:57
@DeiDei2303

Haben wir gemacht - trotzdem Danke :)

albatros  25.03.2016, 02:19
@mausell94

Sie ist nicht eingezogen, sie schläft nur ab und an dort, ist quasi Besuch. Das erfordert keine Anmeldung als Zweitwohnung.

Dass die Freundin beim Freund schläft, begründet keine Zweitwohnung. Wenn sie aber dort ein eigenes Zimmer hat bzw. hätte,  sehr wohl. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.