Ab wann müssen Zuschläge für Nachtarbeit bezahlt werden?
Hallo Leute, in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: "Zuschläge für Nachtarbeit werden fur Arbeit in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr gewährt, sofern mehr als zwei Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde....." Meine Arbeitszeit begann um 5.45 Uhr, das heißt doch, ich müßte für die 15min täglich Nachtstunden erhalten, oder muß ich während eines Arbeitstages in diesem genannten Zeitraum 2 Stunden mindestens gearbeitet haben?
5 Antworten
Mehr als 2 Stunden heißt also Arbeit bis nach 01:00 Uhr (mehr als 2 h nach 23:00 Uhr) oder vor 04:00 Uhr (mehr als 2 h vor 06:00 Uhr). Das trifft für Dich nicht zu.
genau .. du bekommst keinen Nachtzuschlag.. dieser wird erst gezahlt wenn du 2 Stunden innerhalb 23:00 uhr bis 06: 00 uhr gearbeitet hast
... also pro Arbeitstag???
in was für einem betrieb (branche) arbeitest du? wenn ihr z.b. in der IG metall seid, ist dieser satz in deinem arbeitsvertrag eh hinfällig. falls nicht, dann sind die antworten natürlich richtig, du arbeitest ja nur ein paar minuten pro nacht in dieser zeit und nicht die geforderten 2 stunden.
Hinfällig? So steht es im Arbeitsvertrag und auch in IGZ-Tarifvertrag. Aber meine Frage ist schon beantwortet. Danke.
Du hast nicht mehr als 2 Stunden in dieser Zeit gearbeitet...also nein.
mehr als zwei Stunden in einer Nacht