Ab wann laufen die 14 Tage Rückgaberecht?
Hey!
Ich habe mir Schuhe gekauft.
Ich musste die aber persönlich bei der Post abholen.
Angenommen am 01.03. liegt der Zettel im Kasten, dann habe ich ja bis zum 08.03. Zeit das Paket in der Post abzuholen.
Jetzt hole ich das Paket am 05.03. ab.
Ab wann laufen denn nun die 14 Tage Widerrufsrecht?
Ab dem 01.03 oder ab dem Tag, ab dem ich das Paket abgeholt habe?
5 Antworten
ab rechungsdatum. Die rücksendung muss innerhalb der frist sein am besten um sicher zu gehen Rechnungsdatum + max 10 Tage (woche mit 7 tagen gerechnet... so das es noch rechtzeitig zurückgeht.
Nach spontanem Überfliegen der juristischen Kommentarliteratur kommt es für den nach dem Wortlaut maßgeblichen "Erhalt" der Sache auf den "physischen Besitz" (vgl. Art. 9 Abs. 2 lit. b RL 2011/83/EU) der Sache an. Dies ist wohl bei Verwahrung bei der Post nicht der Fall.
Dieses Ergebnis erscheint mir auch einleuchtend. Im Übrigen würde ich im schlechtesten Fall vom 02.03. ausgehen.
Das Rückgaberecht ist ja eingeführt worden um dir bessere Möglichkeiten bei einem Fehlkauf zu geben.
Du kannst ganz sicher jetzt nicht 14 Tage mit diesen Schuhen herum laufen, um sie "auszuprobieren".
Wenn sie dir nicht gefallen, oder sie passen nicht, kannst du sie doch SOFORT wieder zurück schicken.
Im Gesetz steht nur nicht wie es ist, wenn das Paket bei der Post abgegeben wird.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/rueckgaberecht-neu.htm
Was spricht denn dagegen, die Sachen, die du NICHT willst, SOFORT zurück zu schicken?
Es ist sowieso eine Unart, Zeug zu bestellen, was man eigentlich gar nicht haben will
Ab dem Tag, an dem Du das Ding abholst, läuft die Zeit.
§§ 356 BGB, Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen, Absatz 2 besagt: Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt,....
Klarer Fall, in dem Moment, wenn Du die Sache erhälst, beginnt die Frist.
Top Antwort! DANKE!
Das Gesetz selbst war dir doch nach deinen eigenen Angaben bereits bekannt?
Außerdem steht das, was in der Antwort wie ein wörtliches Zitat dargestellt wird, so gar nicht im Gesetz.
Ab dem 01.03.! Wenn du das Paket erst später abholst, ist das deine Sache!
Abholungstag bei der Post.
http://shopbetreiber-blog.de/2012/08/24/widerrufsfrist-beginnt-nicht-mit-abgabe-beim-nachbarn/
Super! Vielen Dank!
Dafür müsste man Dir 10000 Punkte geben: Von zisch Antworten ist mal wieder nur ein zu gebrauchen.
Erstens steht doch gar nicht das im Link, was der Antwortende behauptet, und zweitens beschäftigt sich der Inhalt des Links doch mit etwas anderem?..
Mir gefällt aber, wie aktiv du auf die Antworten eingehst :)
Das Rechungsdatum liegt 2 Wochen vor dem Daten, zu dem es bei der Post abgegeben wurde.
Im Gesetz steht es auch anders.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.