ab wann bin ich krankenversichert ,arbeitsvertrag

3 Antworten

Der Versicherungsbeginn ist am Tag der Arbeitsaufnahme lt. Vertrag. Wenn du also ab dem 30.05.2012 diene Arbeit aufgenommen hast, bist du auch ab dem 30.05.2012 krankenversichert. Nicht aber ab Tag der Vertragsunterzeichnung. Also wenn du am 30. den Vertrag unterschrieben hast, Beginn aber erst der 01.06. ist, bist du noch nicht versichert.

Hallo,

Davor hatte ich einen Ausfall der Versicherung.

Was heißt das? Ruhten die Leistungen der Krankenkasse wegen Beitragsrückstand? Dann gilt das auch für die neue Krankenkase!

Gruß

RHW

Ab dem ersten Arbeitstag gilt die Versicherung.