Ab wann beginnt nötigung und emotionale Erpressung und ist es strafbar und was kann man in diesem fall tun?

2 Antworten

Erpressung: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem

empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt

und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil

zufügt , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Nötigung: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem

empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft."

Nötigung beginnt ab dem punkt an dem das "opfer" es für eine hält (natürlich sollte es mit gesundem menschenverstand nschvollziehbar sein) und ja erpressung und nötigung kann zur anzeige gebracht werden :) da heisst es ab zur polizei wenns schnell gehen soll