ab gilt eine Ampel als bei rot überfahren?

7 Antworten

Wenn die Ampel kurz vor der Kreuzung auf Gelb umspringt und der Bremsweg länger wäre als bis zum Markierungsstreifen, sollte man keine Vollbremsung riskieren und damit andere gefährden. Dann bleibt noch genug Zeit um zügig über die Kreuzung zu kommen. Das ist kein "Rotfahren", zumal die Fahrerin ja auch das Umspringen auf Rot nicht mehr sehen konnte.

Crack  03.12.2010, 15:39

Das ist eine seltsame Logik!

"Wenn man das Rot nicht sehen kann dann ist es auch nicht Rot"?

Was glaubst Du wie viele Richter Dir bei dieser Argumentation zustimmen werden?

Lies mal in der StVO nach. Man muss bereits bei Gelb an der Ampel anhalten.

SchwachsinnDoc  17.01.2018, 00:45
@Crack

Laut § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss bei einer gelben Ampel vor der Kreuzung auf die nächste Signalphase gewartet werden. Missachten Sie diese Vorschrift und passieren die Ampel noch während diese auf Gelb steht, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können, dann müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

also erstens muss es blitzen. war das eine ampel mit blitzer? hat es geblitzt? das kriegt man mit, JA.

dann hat so ein blitzer in den meißten gebieten eine toleranzzeit von bis zu einer sekunde.

und drittens gilt in der praxis die vorderachse, da die erste schleife (es sind immer 2 und es blitz auch auffällig 2 MAL) hinter der haltelinie liegt.

Crack  03.12.2010, 15:36

Es gibt keine Toleranz.

Hallo,

bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h beträgt die Dauer des Gelblichtes 3 Sekunden.

Bei mehr als 50 km/h 5 Sekunden.

Bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h legt man in 5 Sek. 97,22 Meter zurück.

Wer es nicht schafft, auf dieser Strecke anzuhalten, muss mit einer Ordnungswidrigkeiten- Anzeige rechnen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob ihr direkt von Polizeibeamten angehalten wurdet, oder es sich um eine sogenannte "Blitzampel" handelte.

Gruß, der Quicky

Als Erstes: Orange gibt es nicht.

Laut StVO bedeutet bereits "Gelb": "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"

Ein Rotlichtverstoß wird ab dem Umschalten auf Rot geahndet, da gibt es keine Toleranzen.

Unter einer Sekunde nach dem Umschalten sind das 90€ plus Gebühren und 3Punkte.

Ab einer Sekunde 200€ plus Gebühren, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Eine eventuelle Gefährdung Anderer oder sogar Sachbeschädigung erhöhen das Bußgeld weiter.

Man kann sich im Übrigen auch bei diesen extremen Witterungsverhältnissen keinesfalls damit rausreden das es glatt war. Auch ein anderes Auto als Hintermann ist keine Entschuldigung für einen Rotlichtverstoß.

Crack  03.12.2010, 15:50

Nachtrag wegen der Probezeit:

Jeder Rotlichtverstoß der während der Probezeit begangen wird zieht ein Aufbauseminar nach sich und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

also....ich würde sagen die ampel hätte nicht überfahren werden dürfen. denn bei orange sollte man anfangen abzubremsen und bei rot stehen. die glätte ist keine ausrede, da der fahrer sich den verhältnissen der umgebung mit seinem fahrstil anzupassen hat. allerdings muss euch ja keiner gesehen haben, und manche polizisten sehen auch mal über sowas hinweg. ich würde aber darauf achten, vorallem in der probezeit, nicht in so eine situation zu kommen.

gruß, king.