Wer zahlt dafür, wenn das 8 jährige Kind die Schultoilette kaputt macht?(keine Haftpflicht)

17 Antworten

Ich wüsste nicht, warum du das bezahlen solltest. Schließlich bist du nicht auf die Toilette gestiegen. Und aufsichtspflichtig ist hier die Schule, nicht du.

Allerdings ist grundsätzlich derjenige schadensersatzpflichtig, der den Schaden verursacht - hier also deine Tochter. Inwieweit sie allerdings hier zur Verantwortung gezogen werden kann (aufgrund ihres Alters), entzieht sich meiner Kenntnis.

DerCAM  20.12.2011, 15:13

Die Anrwort auf die Frage, ob die Achtjaehrige hier haftet oder nicht, findet sich im BGB § 828.

Da sie bereits das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist sie zwar grundsaetzlich haftbar, allerdings duerfte deren Haftung im dargestellten Fall an der mangelnden Einsichtsfaehigkeit nach BGB § 828 Absatz 3 scheitern.

Im Ergebnis duerfte somit niemand haftbar sein und die Schule auf dem Schaden sitzen bleiben.

FreeEagle  20.12.2011, 15:30
@DerCAM

Danke für den Hinweis. Genau das hatte ich gemeint/gesucht.

Die anderen Kinder haben meine Tochter verpetzt. Jetzt muss Ich angeblich bezahlen. Es gibt ja auch andere Kinder, die sich draufgestellt haben. Aber wer genau muss jetzt zahlen?

Ja, Schuld sind immer die anderen. Beweise es, teile den Schaden mit den Mitschuldigen oder stehe allein dar.

Jetzt muss Ich angeblich bezahlen.

Angeblich ist gut :-)

Ein Blick in die Schulordnung oder das Schulgesetz deines Bundeslandes klärt die Rechtslage schnell:

Nach § 823 BGB zahlt der Verursacher. Bei minderjährigen Schülern die Haftpflichtversicherung der Eltern, bei der es mitversichert ist. Fehlt es an einer derartigen Versicherung, die Eltern.

Die Ausrede der übertragenen Aufsichtspflicht ist lahm. Wäre es nicht Schuleigentum, sonder wertvoller Besitz eines Mitschülers, würdest du die Anspruchsteller damit auch nicht abspeisen können :-(

Aber gut, lehnst du Schadensersatz ab, wird die Schule, eindeutig lustlos auf derart flache Diskussionen, den Schaden über den Sachversicherer abwickeln, Schadenshergang und Zeugen benennnen und die nimmt dich dann in Regress - wirkungsvoll. Im Schulamt oder Stadtverwaltung sitzen reichlich motivierte Beamte, die wissen, wie das geht :-)

Über disziplinarische Massnahmen reden dann andere.

G imager761

DerCAM  20.12.2011, 16:16

Imager, bitte! So ganz unbeachtet wollen wir den BGB 828 aber dann doch bitte auch nicht lassen, oder?

Wie kommst du ueberhaupt darauf, dass hier die Eltern haften koennten? Im BGB 823, aus dem du diesen Schluss anscheinend ableitest, kann ich davon jedenfalls nichts finden.

Schadensverursacher ist das Kind, nicht die Eltern. Dieses duerfte im dargestellten Fall aber nach BGB 828 Abs. 3 mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade nicht haften. Eine Haftung der Eltern nach BGB 832 scheidet ganz sicher aus, da sich das Kind zum Schadenszeitpunkt in der Obhut der Schule befand. Eine Haftung der Eltern nach BGB 832 wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ist also voellig ausgeschlossen. Das waere auch nicht anders, wenn Herr Dreikaesehoch in der Schule das I-Phone von Kumpel Zweieinhalbkaesehoch zertruemmern wuerde (wobei hier allerdings wieder eine Haftung des Dreikaesehochs selbst durchaus in Betracht kommen koennte, keinesfalls aber eine der Eltern).

Aber das weisst du doch alles auch selbst sehr genau. Oder sollte ich dich wirklich so falsch eingeschaetzt haben?

Unwissen  20.12.2011, 16:37
@DerCAM

Man sollte imager keinen Vorwurf machen. Sie hat versucht ehrlich zu antworten. Für einen Laien ist es schwer eine derartige Situation richtig einzuschätzen. Rein sachlich hat DerCAM natürlich recht. Trotzdem kann ich es verstehen, dass für Außenstehende (inkl. imager) ein derartiges Eregbnis auf den ersten Blick unbefriedigend erscheint.

DerCAM  21.12.2011, 00:34
@Unwissen

Imager gibt in vielen Rechtsfragen immer wieder sehr kompetente Antworten und ist somit ganz sicher nicht als unwissender Laie anzusehen. Bei einem offensichtlichen Laien haette ich anders geantwortet (oder auch gar nicht).

Sprich mit den Eltern von den anderen Kindern, und versuche, die Brille inkl. der Montage von Euch allen zu zahlen. Ansonsten leider keine Chance.

Und es wird so oder so schwer für Deine Tochter, denn wenn die anderen Kinder es erfahren, wird sie auch von denen als Petze verpöhnt sein. Was ist wichtiger. Das Wohl des Kindes in Zukunft oder das Prinzip.

elbe96  20.12.2011, 15:05

Und noch was: Die Stadt muss dafür bezahlen. Wenn du es nicht zahlt, fehlen derr Sadt vielleicht mal die entscheidenden paar Euro um zB neue Stühle oder Tische anzuschaffen, oder eine neue Tafel. Toiletten werden öfters mal beschädigt, und das leppert sich zusammen, was die Sadt da ausgeben muss, nur weil sie keine Schuldigen findet.

Reiswaffel87  20.12.2011, 15:10
@elbe96

Warum sollte die Stadt zahlen? Es liegt wohl kaum eine Aufsichtspflichtverletzung vor, denn 8-Jährige muss man ganz sicher nicht mehr aufs Klo begleiten.

Kennst Du denn Spruch "Den letzten beißen die Hunde?"

Andersum: Ist es wirklich eine so furchtbare schreiende Ungerechtigkeit, dass die paar Euro jetzt wesentlich mehr zeit und Geld wären?

Lass es gut sein, andere Kinder schrotten Auto, Musikinstrumente, Fensterscheiben, etc. Freu Dich, dass Du so günstig davon kommst.

Desweiteren: Für Kind und Hund gilt: Keine Haftpflichtversicherung kann Dich die Existenz kosten. Nimm das als Warnung, eine Haftpflicht ist sehr günstig und hilft extrem. Bei Personenschaden ist der finanzielle Schaden nicht auszudenken.

Im Zweifelsfall bist du am Ende derjenige, der zahlen muss. Sei froh, dass es sich "nur" um eine Klobrille handelt. Hätte deine Tochter eine Fensterscheibe eingeschlagen oder ein Auto zerkratzt, was bei Kindern immer mal vorkommen kann, dann hättest du ganz andere Kosten am Hals. Spätestens, wenn man Kinder hat, sollte man unbedingt das Geld für eine Privathaftpflicht locker machen.