7 mal erwischt beim Schwarzfahren?
Wenn man innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr und 2 Monaten 7 mal beim Schwarzfahren erwischt wurden, die Geldstrafen jedoch immer rechtzeitig gezahlt hat, und letztendlich einen Brief von der Polizei gekriegt hat "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter", wobei ein Fragebogen ausgefüllt werden muss mit den jeweiligen Daten. Handelt es sich dabei um eine Anzeige oder was bedeutet dieser Brief?
7 Antworten
Das wird sicherlich ganz genau irgendwo auf dem Anschreiben stehen. Einfach mal nachschauen.
Es stand nichts drauf, habe alles mehrmals durchgelesen.
Natürlich ist das eine Anzeige, die die Verkehrsunternehmen normalerweise schon beim 2. oder 3. Vorfall stellen.
Das kann dich eventuell hinter schwedische Gardinen bringen!
https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung
Was steht denn in dem Brief. Also was wird dir vorgeworfen? Wenn dort nichts von §265a Erschleichen von Leistungen oder ähnliches steht ist es wegen etwas anderem.
Aber ja du kannst eine Anzeige bekommen, wenn du sehr Pech hast sogar nach dem ersten Mal Schwarzfahren.
Das steht doch, das nach den passenden "Datummsen" gefragt wird! Was soll das denn sonst sein?
mit den jeweiligen Daten
doch es steht Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung (Paragraph 265a StGB)
Jub das ist eine anzeige...unabhängig von deinen Geldstrafen steht auf leistungs erscheichung in zweifel 30 Tage haft
Ok noch schlimmer :) mir waren die 30 tage bekannt
Ich würde mal behaupten, dass in Deutschland die wenigsten wegen Leistungserschleichung tatsächlich sitzen gehen.
Ja natürlich.
was dz zahlst, ist keine STRAFE, das ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" und eine zivilrechtliche Forderung des Beförderungsunternehmens. Davon unabhängig ist die strafrechtliche Verfolgung nach StGB (Strafgesetzbuch)
§ 265a StGB Erschleichen von LeistungenDAS kommt oben drauf :
.....wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Also wenn man im Fragebogen die Straftat zugibt bekommt man eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn die Person über 18, aber unter 21 Jahre alt?
ist
Das ist erst mal ein Anhörungsbogen. WAS du bekommst, entscheidet ein Staatsanwalt oder ein Gericht.
Wenn das nach Jugendstrafrecht beurteilt wird, werden es Sozialstunden, sonst eine Geldstrafe. Für eine Freiheitsstrafe muss schon mehr gewesen sein
Der zitierte Teil des StGB ist Erwachsenen-Strafrecht,
Nee.. Bis zu 1 JAHR!