450€ Minijob und Aktiengewinn?
Angenommen man macht als Sechzehnjähriger einen Mini Job auf 450€ Basis bei dem man dann auch keine Steuern zahlen muss. Gehen wir davon aus, man würde jetzt mit seinem Junior Depot nun Aktiengewinne realisieren, wie müssten diese versteuert werden? Sprich nur Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag oder auch weitere Versteuerungen?
2 Antworten
Du hast eine Freibetrag auf Kapitalerträgen von 801€... Wenn du verheiratet bist das doppelte. Ich hoffe Mal du bist noch nicht verheiratet.
Solltest du über die 801€ kommen, kannst du mit der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Solange deine Einkommenssteuer unter 25% ist, zahlst du den Einkommensteuersatz. Falls du so viele Kapital Erträge hast, dass du in der Einkommengruppe über den 25% bist, zahlst du Kapitalertragssteuer von 25%+Soli+ Kirche.
Dann musst du auch keine Steuererklärung machen. Die musst du für gewöhnlich auch nicht machen, solange dein Broker die Kapitalertragsteuer abführt. Wenn du die Günstigerprüfung aber haben möchtest, dann musst du eine Steuererklärung abgeben.
Kommt drauf an wie viel Gewinn du machst. Du zahlst aber erstmal immer (!) 25% + Soli. Wenn du aber unterm Freibetrag bist (oder unter 25% EKS-Belastung) kannst du dir die gezahlten Beiträge in der Steuererklärung zurückholen.