4 Schichtsystem so in Ordnung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem 12-Tage-Turnus muss man das ganze erst einmal hochrechnen auf eine wöchentliche Arbeitszeit - nicht ganz einfach! Ich gehe mal davon aus, dass von der Anwesenheitszeit 15 Minuten Pause abgezogen werden, was eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden ergibt.

Bei 7 Zyklen à 12 Tage ergibt sich ein Zeitraum von 84 Tagen = 12 Wochen.

3 x Spät x 7 = 21 Arbeitstage
3 x Früh x 7 = 21 Arbeitstage
3 x Nacht x 7 = 21 Arbeitstage

Macht also 63 Arbeitstage x 8 Stunden : 12 Wochen = 42 Wochenstunden.
Arbeitstage pro Woche: 7 : 84 x 63 = 5,25 Arbeitstage.

Die gesetzliche Ruhezeit zwischen den Schichten beträgt 11 Stunden. Diese Ruhezeit wird seitens des Arbeitgebers eingehalten.

Rechnet man die Wochenstunden auf die durchschnittlichen Monatsstunden um, so ergibt das...

365,25 Tage/Jahr : 7 Tage/Woche : 12 Monate x 42 Stunden/Woche =
182,625 Stunden/Monat

Logisch, dass im Juli (31 Tage) mehr Stunden geleistet werden müssen als im Februar (28 Tage). Hinzu kommt, dass es mehr Monatsstunden werden, wenn die beiden Frei-Tage auf das Ende des Vormonats fallen.

Was den Urlaub betrifft: Wenn Du keinen Tarifvertrag hast, so gilt das Bundesurlaubsgesetz. Dieses garantiert Dir 4 Wochen bezahlten Urlaub. Bei einer 6-Tage-Woche sind das 24 Urlaubstage, bei einer 5-Tage-Woche sind es
20 Urlaubstage.

Urlaubstage dürfen für Sonn- und Feiertage nur angerechnet werden, wenn an diesen Tagen laut Dienstplan gearbeitet werden muss. Sind diese Tage laut Dienstplan arbeitsfrei, dann muss auch kein Urlaubstag genommen werden.

Fällt ein Arbeitstag laut Dienstplan auf einen Feiertag und es wird an diesem Tag gearbeitet, so muss der Tag extra vergütet werden oder ein bezahlter Freizeitausgleich (Frei-Tag) geschaffen werden.

Fällt ein Arbeitstag laut Dienstplan auf einen Feiertag und es wird an diesem Tag nicht gearbeitet, so muss dieser Tag vom Arbeitgeber wie ein geleisteter Arbeitstag (ohne Zuschläge) bezahlt werden.

Kompliziert? JA!
Aber rein rechtlich scheint alles OK zu sein.

Bleibt nur die Frage (welche Du Dir selber stellen musst), ob Dein Festgehalt geteilt durch die 182,625 Stunden/Monat einen zulässigen und für Dich vertretbaren Stundenlohn ergibt.

Auch ich mache Fehler. Daher sind alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr!

colso 
Fragesteller
 05.04.2021, 10:21

sind 8h15min täglich. Minus 30 Minuten pause plus 15 Minuten Gutschrift auf Zeitkonto. Also 7,75h Arbeitszeit + 15 Minuten aufs Zeitkonto.

Schade das dass so in Deutschland möglich ist. Die restlichen Kollegen aus der Tagschicht zum Beispiel haben über Ostern Freitag bis Montag frei und bekommen Freitag und Montag 8 Stunden bezahlt. Ich müsste Urlaub nehmen wenn ich frei haben will und habe genauso viel Urlaub im Jahr wie die Tagschicht. Ziemlich unfair!

Ausserdem Arbeite ich seit 17 Jahren und war noch nie so fertig und ausgelaucht. Seit ich dort arbeite fühle ich mich als würde ich durcharbeiten. So wenig Freizeit..

electrician  05.04.2021, 10:31
@colso

Solange es jeden mal treffen kann, ist das System aber in Ordnung. Und freie Tage laut Dienstplan werden ja auch nicht bezahlt. Bezahle Freizeit gibt's an Feiertagen nur, wenn generell nicht gearbeitet wird. Das gilt dann aber für alle ausgefallenen Schichten.

Ist rechtlich in Ordnung.

Also zuerst kommt es hier auf deine berufliche Stellung und deinem Arbeitsvertrag an, was hast du denn genau mit deinem Arbeitgeber ausgehandelt mit "feste freie Tage", Urlaub, Gehalt, Arbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche usw...?

Grundsätzlich musst du schon Urlaub mitbeantragen an WE/Feiertagen, allerdings darf dir dafür kein Urlaubstag abgezogen werden. Achtung: steht im Arbeitsvertrag 30 Arbeitstage oder 30 Werktage Urlaub??

Wir bekommen das schon geregelt😉🐰🥚🐇

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
colso 
Fragesteller
 05.04.2021, 10:12

Im Arbeitsvertrag steht: (Alles mal stark abgekürzt)

Arbeitszeit Regelung in der Betriebsvereinbarung, übliche "wöchentliche" Arbeitszeit 40Stunden, verpflichtet Mehrarbeit auch an Sonn/Feiertagen, bereit zur Schichtarbeit.

Urlaub: Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach bla bla Betriebsvereinbarung

Feste freie Tage gibts keine

Berufliche Stellung: stinknormaler Schichtarbeiter ohne Führungsposition

Kuddel321  05.04.2021, 10:39
@colso

Was steht denn in der sog. Betriebsvereinbarung drin??

Übrigens eine Betriebsvereinbarung gilt nur, wenn es einen Betriebsrat gibt. Evtl. wendest du dich mal an den Betriebsrat mit der freundlichen Bitte um Klärung.

Übrigens kannst du auch einen Arbeitsvertrag nachverhandeln und schriftlich dann festhalten als Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Wenn alles abgelehnt wird, musst du dich bewerben und beim nächsten evtl. Arbeitgeber gleich auf alles im Detail achten. Nur schriftlich gilt!!!

Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden 😉.