3Wochen unentgeltlich Probearbeiten?

10 Antworten

Ein dreiwöchiges unbezahltes Praktikum dürfte erlaubt sein, siehe hier http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lag-hamm-urteil-1-sa-664-14-rewe-praktikantin-lohn/ den Fall einer Praktikantin, die 8 Monate ohne Vergütung gearbeitet hatte.

Das Arbeitsgericht hatte ihr eine nachträgliche Vergütung in Höhe von rund 17.000 EUR zugesprochen. Dieses Urteil wurde aber von der 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) wieder aufgehoben.

Wenn ich das richtig sehe, hat der AG zum Schluss acht jungen Menschen Hoffnung auf einen Ausbildungsplatz gemacht, diese gesamt 24 Wochen unentgeltlich arbeiten lassen, eine Menge Geld gespart und wahrscheinlich wird keiner von Euch die Ausbildung bekommen.

Davon mal abgesehen, ist das illegal, bei dieser Länge der Probearbeit musst Du auch bezahlt werden. Wenn Du unentgeltlich drei Wochen zur Probearbeit gehst, wird Dein Chef Dich auch nicht anmelden und es gibt keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. 

Ich würde Dir raten, lass die Finger von dieser "Probearbeit" und diesem Arbeitgeber. Solltest Du wider Erwarten dort einen Ausbildungsplatz bekommen, ist schon absehbar, dass Du als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden wirst und der AG sicher nicht auf die Einhaltung der Arbeitsgesetze achtet.

Das ist ein besonders cleverer Chef - der was von moderner Sklavenhaltung versteht. Mit so einem Chef kannst Du auf den Job gerne pfeifen.

leider gibt es das immer öfters, auch in der Branche für Veranstaltungstechnik gibt es teils schon Jahrespraktika mit einer Option auf eine Ausbildungsstelle, das ist schon frech. Das nennt sich dann "Fachkraft für Veranstaltungstechnik.

Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Gotha weist hier bei Arbeitslosen mit ALG II auf mögliche Verfassungswidrigkeit hin, dh. Verstoß gg. Berufswahl & bei Säumiszeiten - Kürzungen Verstoß gg. das Grundgesetz hin. (Körperliche Unversehrtheit)

Bei ALG 1 auch mit der Arbeitsagentur sprechen, ob das dann abgesichert ist.

Praktika über 8 Wochen hinaus bedeuten sowieso, daß man dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht.

Beschwerde bei der Arbeitsagentur, wenn dann Niemand eingestellt wird, um wieder billige Arbeitskräfte zu haben

Während der Ausbildung hat man immer noch die Möglichkeit, im dualen Aubildungssystem über die Probezeit die Eignung festzustellen.

IHK- oder Handwerkskammerbeschwerde, wenn diese Fa. immer wieder durch Praktika auffällt. Die Ausbildereignung nach AEVO kann ja geprüft werden

Das ist dreist und frech. Unentgeldlich 3 Wochen Bewerber arbeiten zu lassen. Dazu kann ich nur sagen, billige Arbeitskräfte