30er-Tempolimit innerorts auch ohne Schilder?

6 Antworten

Falls mich dort jemand mit 50km/h blitzen würde, würde ich doch immer den Rechtsweg einschlagen und auf fehlende Beschilderung pochen

Völlig zu Recht.

Da hast Du recht: Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen beschildert werden. Steht vielleicht irgendwo ein 30-km-Zonenschild? Dann gilt im gesamten Stadtviertel oder Stadt die 30-km-Beschränkung.

Daß man abseits der Ortsdurchfahren generell nur 30 fahren darf (ohne entsprechendes Schild), ist wohl ein Wunschgedanke eines "fortschrittlichen" Gemeinderates. Dem ist nicht so.

keine Schilder; kein Tempolimit. Es gilt 50Km/h. Wie sollen Auswärtige das ohne Schild erkennen können??

Strolchi2014  11.12.2015, 10:46

Genau mein erster Gedanke.

Die StVO sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV) äußern sich eindeutig dazu.

StVO § 3 - Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge, 50 km/h

weiterhin:

StVO § 45 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. 


Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. 
Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. 
Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.


Zeig deinem Ortsrat mal die StVO und VwV dazu. So ein Käse, den er da verbreitet.

Wie soll ein Ortsunkundiger wissen, dass bei euch 30 km/h herrscht, wenn es nicht beschildert ist?

LG
shadowflake

Eichbaum1963  12.12.2015, 02:16

Ich bin erschüttert! Das bei vielen Verwaltungen und Politikern nicht gerade die hellsten Kerzen vom Kuchen sitzen, war mir schon lange klar - aber solche Dummbratzen im Orts(bei)rat, wie vom FS genannt, sind mir noch nicht untergekommen.

Wobei es dank "Vitamin B" doch immer mehr intelligenzbefreite Hirnprinzen in unseren Ämtern gibt...

Naja, die werden sich wundern, wenn dort "Porträtierte" erfolgreich dagegen Klagen. Naja, eher über die "ungerechten Urteile" rummotzen werden die dann - denn zum logischen Verstehen fehlt denen ja das Hirn... :P

Achja: DH! ;)

ShadowFlake  12.12.2015, 09:07
@Eichbaum1963

Schlimm wirds, wenn sich die Klagen häufen und der Ort auf den Gerichtskosten sitzen bleibt. Muss sich dann ja richtig gelohnt haben alle Schilder zu demontieren ...

Eichbaum1963  13.12.2015, 00:50
@ShadowFlake

Jau, und wer zahlt das alles? Wieder mal der Steuerzahler!

Würden die Verantwortlichen selber zur Kasse gebeten, müssten die zukünftig ihr Hirn vorher einschalten (wenn denn überhaupt vorhanden^^).

Solche Vollpfosten sollten die Bürger aus dem Amt jagen...

Dem FS kann ich nur raten, auf einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirats denen die StVO unter die Nase zu reiben und zu fragen, wie die auf ihr Märchen kommen.

Welcher Ort ist das eigentlich?^^

Sowas habe ich ja noch nie gehört. Und wie stellt sich das eure Ortsrat bei fremden Autofahrern vor ?

Wenn keine Schilder da sind die was andere anzeigen ist 50km/h.