3. Mahnung Zalando?

6 Antworten

Du solltest spätestens am 19. den Überweisungsauftrag erteilen.

Nach einem Urteil des EuGH vom April 2008 ist eine Zahlung durch den Käufer nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Verkäufer den Betrag innerhalb der Zahlungsfrist auch tatsächlich durch Kontogutschrift erhalten hat.

Verzögerungen bei der Bearbeitung des Überweisungsauftrages durch die Banken, mit denen der Käufer nicht rechnen musste, können sein Verschulden ausschließen.

Der Käufer muss dafür sorgen, dass er seine Banküberweisung nicht nur rechtzeitig bei seiner kontoführenden Bank abgibt, sondern dass der Geldbetrag auch spätestens am Fälligkeitstag dem Verkäufer gutgeschrieben wird.

Dies EuGH-Urteil bezieht sich dabei ausdrücklich auf den Zahlungsverkehr zwischen Kaufleuten, entsprechende Urteile im Zusammenhang mit Verbrauchern gibt es noch nicht. Aber Du musst ja nicht gerade der Präzenzfall sein.

Bei SEPA-Überweisungen wird der Überweisungsbetrag dem Empfänger üblicherweise am nächsten Bankarbeitstag gutgeschrieben, Du solltest daher rechtzeitig, also spätestens am 19.01., den Überweisungsauftrag ausführen.

Übrigens ist der Verkäufer spätestens seit der ersten Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen berechtigt. Jeder Tag, den Du wartest, kostet Dich somit evtl. bares Geld.

mepeisen  23.01.2018, 05:28
entsprechende Urteile im Zusammenhang mit Verbrauchern gibt es noch nicht

Die gibt es bis zum BGH mehr als genug.

Es ist doch jetzt schon nicht rechtzeitig, wenn Du bereits die dritte Mahnung vorliegen hast. Was soll sowas? Bezahl. Jetzt!

Ja, ist es.

Wieso schlürst Du überhaupt so lange und jetzt immer noch?

Nicht mal heute , sondern dann Dich noch ausreizen bis morgen.

Klasse Einstellung.

Wenn dann das Inkasso sich meldet, ist das Geheule groß.

Zahl es doch einfach! Dann ist bestimmt spätestens am Freitag da und gut ist.

zahle sofort und gut ist !