2 Mal geschieden. Kann man als Frau einfach den Namen des ersten Ehemanns wieder annehmen?

2 Antworten

Sie muss die Namensänderung beim zuständigen Standesamt durchführen lassen. Einen Namen zu führen, der ihr nicht zusteht, ist sogar strafbar. Wenn, kann sie ihren Mädchennamen wieder annehmen, mehr geht nicht.

helya89  28.11.2016, 13:57

Das ist so nicht richtig. Sie darf den Ehenamen ihres ersten Ehemannes weiter führen.

Hi!

Komplizierte Sache, aber tatsächlich geht das. Du darfst den Ehenamen aus erster Ehe weiter führen. 

Hier findest du einen ausführlichen Artikel zum Thema: https://www.scheidung.de/namensaenderung-nach-scheidung.html


Claudia, geschieden, darf, wenn sie als Ehenamen in der Ehe mit ihrem Ex-Mann Klaus Claudia Trächtig-Wunder hieß, auch fortan diesen Namen führen. Sollte sie sich erneut verheiraten, kann sie ihren künftigen neuen Nachnamen ändern. Das erfolgt nach den im  Namensrecht verankerten Grundsätzen.




Hieß Claudia nach der Eheschließung mit Klaus Claudia Wunder, kann sie nach der Scheidung den Namen Claudia Klein-Wunder oder Trächtig-Wunder führen.



Heiratet Claudia erneut (z.B. Heiner Schmitz), könnten die Eheleute den früheren Ehenamen von Claudia (z.B. Trächtig-Wunder) auch zum neuen Ehenamen bestimmen. Heiner Schmitz hieße dann Heiner Trächtig-Wunder und käme dann in den Genuss eines Namens, mit dem er zuvor keinerlei Berührungspunkte hatte. Dazu sollte Heiner aber berücksichtigen, dass er seinem Stammbaum nicht unbedingt einen Gefallen tut, wenn er den über vielleicht Generationen geführten Namen seiner Familie aufgibt und die Namenskette unterbricht.

Mickon 
Fragesteller
 28.11.2016, 14:28

@ helya89  -  vielen Dank für die Ausführung. Wirklich kompliziert. Der "gestrafte" ist B - er glaubte sie auch mit dem Namen los zu sein ;-)))