2 Knöllchen innerhalb von 1,5 Stunden
Hallo, ich habe gestern 2 Knöllchen für das gleiche flasche Parken bekommen. Ich gebe zu, ich stand in der Halteverbotzone mit Feurwehrzufahrt. Der erste Zettel bekam ich um 10:30 Uhr für Parken in der verbotenen Zone der Feuerwehrzufahrt (35 EUR) und den zweiten um ca. 12:00 Uhr für das Parken im Halteverbot (15EUR). Ich war die ganze Zeit in einem Meeting und habe das Auto selbstverständlich weder umgeparkt noch den ersten Strafzettel entfernt. Darf jetzt tatsächlich 2x abgerechnet werden? Oder ist der zweite Zettel nicht rechtmäßig? Bitte um kompetente Antworten, die rechtlich gestützt werden können. Keine Kommentare in Richtung - wer falsch parkt, muss bezahlen.. Ich stehe zu meinem Fehler und werde bezahlen nur die Frage ist ob ich nur 35 EUR bezahlen kann und die 15 EUR "wegverhandeln" kann. Danke :-)
5 Antworten
Tateinheit, wenn die Verwarnungen kommen dem zweiten (15,-€) widersprechen und Sachlage schildern.
Danke, ich habe da heute angerufen und ohne Probleme den zweiten Strafzettel wegbekommen.
Das ist nicht ganz so leicht zu beantworten, es gibt scheinbar verschiedene Aspekte die da mitspielen. ich hab hier mal etwas rausgesucht wo eine ähnliche Situation vorlag. Dort ging es zwar nicht um zwei Vergehen sondern um 2 Strafzettel wegen der selben OWi aber könnte trotzdem Hilfreich sein.
"... Das AG ist davon ausgegangen, dass der Verfolgung des im Zeitraum von 10.50 Uhr bis 10.56 Uhr begangenen Parkverstoßes nicht entgegensteht, dass der Betr. bereits im Zeitraum 10.13 Uhr bis 10.18 Uhr wegen des selben Sachverhaltes verwarnt worden war. Im Einzelnen heißt es hierzu im Urteil:
„Denn nach Ansicht des erkennenden Gerichts handelt es sich vorliegend nicht um ein Dauerdelikt. sondern die OWi wird zumindest dann erneut begangen. wenn der Betr. die Möglichkeit hatte, den ordnungswidrigen Zustand zwischenzeitlich zu beenden. Dies ist vorliegend jedoch gegeben, da der Betr. lediglich auf seine Ehefrau im Ärztehaus wartete. Er hätte ebenso gut in dieser Zeit sein Fahrzeug von dem Behindertenparkplatz entfernen können. Auch spricht für eine erneute Begehung, dass zwischen den beiden Verwarnungen mehr als dreißig Minuten lagen.�?
Die zwei unterschiedlichen vergehen könnte ich mir damit erklären das dass Ordnungsamt beim ersten Besuch einfach nicht auf die Feuerwehrzufahrt geachtet hat.
Quelle: Verkehrslexikon.de
Das ist nicht ganz so leicht zu beantworten,
Doch ist es, es gibt keine eindeutigere Tateinheit.
Das AG ist davon ausgegangen, dass der Verfolgung des im Zeitraum von 10.50 Uhr bis 10.56 Uhr begangenen Parkverstoßes nicht entgegensteht, dass der Betr. bereits im Zeitraum 10.13 Uhr bis 10.18 Uhr wegen des selben Sachverhaltes verwarnt worden war. Im Einzelnen heißt es hierzu im Urteil
Da solltest Du auch die Aufhebung des Urteils vom AG durch ein Beschluss des OLG posten, darin heißt es:
Das Urteil verstößt gegen das Verbot der Doppelbestrafung, den Grundsatz „ne bis in idem” (Art. 103 Abs. 3 GG). Entgegen der vom AG vorgenommenen Bewertung handelt es sich beim verbotswidrigen Parken um ein Dauerdelikt.
Das ist ja eben nicht 2 Strafzettel für die gleiche Ordnungswidrigkeit - sondern 2 Zettel für 2 verschiedene. Dass die nicht gleichzeitig ausgestellt worden sind, ist eine andere Frage.
Ja das stimmt schon so. Du wurdest ja für zwei verschiedene Straftaten zur Rechnung gezogen und nicht für die gleiche zwei mal.
Du wurdest ja für zwei verschiedene Straftaten zur Rechnung gezogen
Welche Straftaten denn ????
und nicht für die gleiche zwei mal.
Dies nennt man Tateinheit und wird nur einmal mit dem höheren Verstoß geahndet.
Sei mal froh, dass Dein Auto nicht abgeschleppt wurde, das wäre sehr viel teurer geworden.
Eine Feuerwehrzufahrt ist auch eine Feuerwehrausfahrt und da hat man überhaupt nichts zu suchen, wie dreist verhältst Du Dich denn Deinen Mitmenschen gegenüber? Stell Dir mal vor, Dein Haus brennt ab, weil keine Feuerwehr kommen kann, was dann?