1.63 Promille probezeit was nun?

16 Antworten

Das Subjekt des Satzes fehlt. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass es sich um die Polizei gehandelt hat.

Dein Blutalkoholwert wird ganz sicherlich oberhalb jeglicher Grenze des Erlaubten liegen. Die beigefügte Tabelle gibt dir einen Überblick:

http://www.mpu-vorbereitung-darmstadt.de/Alkohol.html

Als Stichworte nenne ich: Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, Geldstrafe bei über 1,1 Promille (evtl. sogar eine Freiheitsstrafe), selbst wenn das Verhalten unauffällig war.

1,6 Promille sind so etwas wie eine magische Grenze. Darüber hat man mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen, die man bestehen muss, damit man den Führerschein zurückbekommt.

0,0% bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit . Also in dieser Zeit so was zu unterlassen . Selber Schuld das der Lappen jetzt bald weg ist und neu gemacht werden muss .

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.  

Der Schein ist erst mal weg und nach der erfolgreichen MPU kann er neu beantragt werden und wieder zur Fahrschule gehen 

Da es ein hoher Wert war wird Absicht vorausgesetzt und somit härter bestraft  . Und so was merkt man das man noch betrunken ist und nicht fahren darf . 

Besser 2 oder 3 Tage nach so was nicht fahren . Da wird kein Richter Milde walten lassen da ist die volle Strafe gerechtfertigt 

"Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille:

3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe" laut Bußgeldkatalog.

Wenn sie Dich nur so gestoppt haben, also wg. auffälliger Fahrweise, aber ohne Unfall oder einer gefährlichen Situation, kommst Du sicher ohne Freiheitsstrafe davon.

Mit viel Glück kommst Du billig davon, aber mit mindestens 500 € und einem Fahrverbot solltest Du trotzdem rechnen.

Ich würde sagen der Führerschein ist weg. Du wirst jetzt eine Zeit gesperrt und dann darfst du ihn VIELLEICHT noch einmal machen.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Deinen Lappen siehst du nicht so schnell wieder. Zudem wird das einiges kosten...