14-tägiges Widerrufsrecht in einem bestimmten Fall (Fahrlehrer-Ausbildung)?
Hallo zusammen. Folgende Situation bei mir: Ich möchte mich gerne zum Fahrlehrer ausbilden lassen. Allerdings steht die Finanzierung noch nicht. Jetzt habe ich bei einer Fahrschule, welche mich nach erfolgreich absolvierter Ausbildung, übernehmen will, einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Diesen Vertrag will ich bei der Arbeitsagentur vorlegen als Argument das sie mir die Ausbildung finanzieren. Will mich auch schnell anmelden bei einer Fahrlehrer-Schule. Nun meine Frage: Gilt für beides (Ausbildungsvertrag und Anmeldung Fahrlehrer-Schule) auch in diesem speziellen Fall das gesetzlich 14-tägige Widerrufsrecht? Kann ja sein das mich niemand unterstützt bei der Finanzierung. alleine kann ich das nicht stemmen. Komme ich dann auch wieder schnell raus aus dem Ausbildungsvertrag? Denke fast das ich zu voreiilg war mit der Unterzeichnung des Vertrags.
5 Antworten
Nein. Natürlich nicht. Das Widerrufsrecht gilt gesetzlich zuerst mal nur für Fernabsatzgeschäfte und Haustürgeschäfte.
Dein Vertrag ist weder Fern, noch ist es ein Absatz (Kauf).
Wenn bei anderen Verträgen, wie dem deinen, ein Widerrufsrecht gilt, ist das ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Sprich, du musst irgendwo eine Klausel haben, wie : Der Vertrag kann innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden."
Darüber hinaus muss in diesem Speziellen Fall, wo du für die Ausbildung zahlst, auch drinne stehen, wie das aussiehst, wenn du NACH den 14 Tagen kündigst.
Sämtliche möglichen Kosten müssen in den Vertrag, speziell die, die anfallen, wenn du vorzeitig aussteigst.
Guck rein. Wenn du keine Ahnung hast (Was ja wohl hier eindeutig der Fall ist!), frag wen, der Ahnung hHAT und da für dich rein gucken kann.
Du gehst in die Fahrschule und sagst, dass du es nicht finanziert bekommst und deshalb die Führerscheine nicht machen möchtest. Oder willst du dort nach der Ausbildung arbeiten? Dann kannst du natürlich den Vertag ohne großes Aufsehen kündigen..
Das 15-Tägige-Widerrufsrecht gibts bei Haustürverträgen und Onlineverträgen. Bei einem Ausbildungsvertrag wohl eher nicht. Aber schau doch mal im Kleingedruckten, wie es mit der Kündigung aussieht. Das hast Du nämlich auch mit unterschrieben...
In jedem Ausbildungsvertrag ist die Kündigungsmöglichkeit geregelt! Guck noch mal nach.
Da steht aber nichts drin wie es sich verhält wenn der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung kündigen will.
Das hättest du dir vorher überlegen müssen.
Ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag ist nicht mit einem Kauf- oder Finanzierungsvertrag zu vergleichen.
Schau in die Konditionen, welche im Vertrag hinterlegt sind (v.a. Kündigungsfrist und Zahlungspflichten).
Da steht nichts drin bzgl. Kündigung. Wichtig ist für mich: Darf ich innerhalb von 14 Tagen zurück treten von diesem Vertrag? Darf ich mich anmelden für die Schule, und, falls erforderlich, innerhalb von 14 Tagen auch wieder abmelden?
Wenn du schon eine Ausbildung hattest, wird dir das Amt kein Cent zahlen.
Und allgemein: Rechne mit dem was du hast und nicht was du haben könntest. Kann sehr gut sein, das du jetzt in teufelsküche kommst.
Wieso in Teufelsküche? Wenn mir die Sache nicht finanziert wird kann ich die Ausbildung nicht beginnen. Das habe ich dem Chef der Fahschule auch gesagt.
Es geht ja hier um den sog. Bildungsgutschein. Der kann von der ARGE ausgestellt werden für diese Ausbildung. Bei mir läuft Ende Januar 2018 auch die Zahlung von ALG1 aus. Im Idealfall wird die verlängert bis zum Ende der Ausbildung. Liegt natürlich in der Hand der Arbeitsagentur. Kann ich jetzt zurück treten vom Ausbildungsvertrag oder nicht?
Da steht nichts im Kleingedruckten bzgl. Kündigung.