0.5 Promille aber kein Blutalkoholtest. Was wird passieren. Kann ich gegend en möglichen Bußgeldbescheid Wiederspruch einlegen?

7 Antworten

Das "größere" Alkoholmessgerät könnte ein geeichtes gewesen sein, dieses gilt dann gleich wie die Blutabnahme.

stefane1103 
Fragesteller
 29.09.2015, 10:14

Aber es misst doch dennoch den Gehalt im Atem??, der wie ich ja beschrieben habe beeinflusst war.

Ohne Beweise kann man dir ja nichts anhängen.

Ich denke schon, dass der Vorfall ordentliche Kosequenzen für dich haben wird. Du hättest auf einen Bluttest bestehen müssen wenn du dir sicher warst, dass du keine 0,5 Promille hast. Jetzt kannst du da nicht mehr viel ausrichten. Du könntest es höchstens noch über einen Anwalt versuchen, aber deine Chancen stehen nicht wirklich gut.

ginatilan  29.09.2015, 17:17

Du hättest auf einen Bluttest bestehen müssen

und dann noch extra 150€ dafür bezahlen?

lese mal meine Antwort

schätze dass da gar nix kommt, es sei, die Blauen haben dich wegen auffälligkeiten angehalten. Dann ist die Fleppe weg. So aber warst du noch innerhalb der Toleranz und hast anstandslos den FS incl. Schlüssel wiederbekommen. Gerade wegen der Prämisse, dass kein Bluttest angeordnet wurde.

ginatilan  29.09.2015, 17:19

So aber warst du noch innerhalb der Toleranz

die geht aber nur bis 0,49 Promille

Hallo

dein Einspruch wird belächelt werden:-(

bis 1,1‰ ist der Dräger Alcotest 7110 Evidential gerichtlich verwertbar, so sieht der aus:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php

du hast in dieses Gerät gepustet, stimmts?

dieses Gerät ist gerichtlich verwertbar, eine Blutabnahme ist nur ab 1,1 Promille von Nöten

stefane1103 
Fragesteller
 29.09.2015, 17:44

ja glaub so sah das aus. dann ist es aber super das die polizisten mich nicht darauf hingewiesen haben, dass ich kurz vor diesem test keine medizin oder sonstiges nehmen darf wo ethanol enthalten ist. denn ich habe kurz davor mein asthmaspray und mein mundspray genommen  und das habe ich in deren bei sein eingenommen. das asthmaspray setzt sich z.b. samt ethanol an den lungenbläschen etc ab. ich habe heute eine beschreibung vom arzt geholt. also haben die das schon ein wenig ausgenutzt? und ich darf mich dann auf das 500 euro wertvolle bußgeldbescheid einstellen? was passiert eigentlich danach, wenn ich nach dem biergarten besuch ein bierchen trinke, angehalten werde und sagen wir 0,1 - 0,4 intus habe? einfach mal so als info.

ginatilan  30.09.2015, 16:10
@stefane1103

ich habe heute eine beschreibung vom arzt geholt.

du brauchst keine Beschreibung sondern ein ärztliches Gutachten von einem Facharzt (also nicht vom Hausarzt), dann kann dein Einspruch sogar Erfolg haben

alles andere wird als Ausrede eingestuft