Nudes verschicken?

2 Antworten

Hmm, ein Lörresfoto geht doch unter pornografischer Inhalt, wenn ja, hast du dich strafbar gemacht, zumindest nach Schweizer Gesetzen. Pornografische Inhalte Minderjährigen zu schicken kann folgen haben!

Jetzt mal unabhängig von der Moral denke ich nicht, dass es rechtliche Folgen haben wird. Ich bin aber kein Jurist.