Anwohnerparkplatz, Falschparken, Rechnung

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11 Antworten

Lustige Idee und als solche würde ich das auch betrachten. Nicht mehr und nicht weniger.

Entweder ist der Parkplatz Eigner etwas unbeholfen in Sachen Rechnungsstellung oder einfach nur total bek.........

Porto Auslagen :-) Das wird schwierig durchzusetzen sein...

MwSt. Ob der Rechnungssteller überhaupt MwSt in Rechnung stellen darf, das mag ich bezweifeln. Wenn, dann darf er diese auch als Vorsteuer an das Finanzamt abführen... Er möchte sich doch wohl nicht mit einer staatlichen Steuer bereichern wollen....

Die Rechnung ist auch rechtlich gesehen total daneben und entspricht nicht dem Regelwerk was auf einer "gewerblichen" Rechnung zu stehen hat. Da fehlen Steuernummer, Konto Verbindung, Rechnungsnummer, Fälligkeit der Rechnungsstellung... und und und

Also, wer mit MwSt jongliert, der sollte sich mal schnell damit beschäftigen

Ach, nehme das Ding als Beweis dafür, dass es leider auch noch "unkluge" Menschen gibt welche sich auf eine derartige Art und Weise ein Eigentor schießen

Aber in Zukunft einfach dort parken wo man nicht mit solchen Attacken rechnen muss.:-)

Erstmal wäre es intelligenter gewesen, die Bilder so zu drehen, dass man sie ohne Verrenkungen lesen kann. ;-( (Ironie off)

Die Rechnung ist NICHT rechtens, da dort Dinge eingefordert werden, die nicht angefallen sind.

  1. Brief klemmte (lt. deiner Aussage) am Auto: Kein Porto und Versandkosten.
  2. Privater Parkplatz: Keine Mehrwertsteuer erhebbar.

Wenn es sich aber um eine Privatperson handelt, die den Parkplatz nutzt, darf er keine Mehrwertsteuern erheben. Wenn der Brief am Scheibenwischer klemmte, darf auch keine Portokosten einfordern.

Geh zu dem Typen hin, und dem entsprechend sind auch keine Kosten pro Tag ausgeschildert. 50 Euro pro Tag sind da eindeutig zu hoch. Sie sollten maximal bei der höchsten Parkgebühr im Stadtgebiet liegen. Z.B.

Zahle den Betrag gar nicht, sondern sprich erst einmal mit dem Besitzer des Parkplatzes. Und dann schildere ihm genau die Sachlage. Will er nicht auf die beiden Punkte verzichten, und nur entsprechend die Summe aus normalen Kosten haben, so geh zu einem Anwalt.

Grundsätzlich haftest du in diesem Fall aus §§ 992, 823 Abs.1 BGB für alle Schäden des Parkplatzeigentümers. Allerdings könnte es sein, dass dich kein "Verschulden" iSd § 823 Abs.1 BGB trifft. Dies würde einen Schadensersatz ausschließen.

Ob dich in diesem Fall ein Verschulden trifft, wird am Ende ein Richter entscheiden...

(Allerdings muss der Anspruchssteller auch die Schadenshöhe plausibel machen. Die 50,- halte ich für aus der Luft gegriffen)

HH1887  24.04.2014, 21:36

Ach ja: Kam der Brief eigentlich von einem Anwalt? (Ich gehe mal nicht davon aus...)

In diesem Fall kannst du die "Kostennote" gepflegt ignorieren...

jopunia 
Fragesteller
 24.04.2014, 22:26
@HH1887

Also der Brief klebte am Auto. Wir sind am 23.04 um ca 22.00 Uhr angekommen und am 24.04 am Nachmittag haben wir den Brief gesehen.

Auf der Rechnung ist keine Kontonummer. Und wir sind hier auch nur im Urlaub. Das heißt in 4 Tagen wieder weg. Ist es meine Pflicht die Kontonummer zu beschaffen? Wenn wir weg sid, dann hat der Herr ja nun keine Möglichkeit an unsere Anschrift zu kommen. Zumindest ohne Anzeige.

HH1887  24.04.2014, 22:38
@jopunia

Also in deinem Fall würde ich mir den Brief als lustige Urlaubserinnerung einrahmen und fertig....

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch etwas folgt.

Da hat sich ein Möchtegern-Anwalt einen Scherz erlaubt. Brauchst du natürlich nicht zu bezahlen. Juristisch hat der "Rechnungssteller" keine Möglichkeit so eine Forderung durchzusetzen.

Parke dein Auto zukünftig woanders und vergiss die Sache.

Also ich würd die Strafe mal nicht zahlen schaut nicht gerade rechtlich korrekt aus

wenn du eine Haftpflichtversicherung hast geh zu einem Anwalt und frag den sicherheitshalber

MFG AAR0N