Vermieter schaltet Heizung aus. Darf er das?

8 Antworten

Nein. Die reguläre, auch von Gerichten festgestellte Heizperiode liegt zwischen 1. September bis 31. Mai. Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet die Räume beheizbar zu halten, wenn die Außentemperaturen dies erfordern. Das vollkommene Abschalten der Heizung berechtigt Dich die Miete für die Zeit der Abschaltung und der damit verbundenen nicht heizbaren Wohnung zur Mietminderung von bis zu 100%. Doch solltest Du um das Wohnklima nicht unnötig zu vergiften, versuchen mit dem Vermieter ein klärendes Gespräch zu führen und ihn zu überzeugen die Heizung wieder einzuschalten. Sollte dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen, kannst Du immer noch einen Anwalt zu Rate ziehen, ohne dessen Hilfe und Unterstützung Du keine Mietminderung vornehmen solltest. Denn das Mietrecht ist ein regelrechtes Minenfeld für Rechtslaien und es könnte schnell für Dich unangenehm werden. Hier findest Du gute fachlich fundierte Informationen zu diesem Thema:http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html Viel Glück und Erfolg!

Nein, darf er nicht, auch im "Sommer" muss eine Mindesttempeeratur in den Wohnräumen erreicht werden können. ( allerdings weiß ich jetzt nicht wie hoch die ist)..

Ist das nicht der Fall darfst du die Miete kürzen. Aber bevor du das machst musst du ihm wiederum die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.

Du musst ihm also sagen wenn bist da und da hin die Wohnung nicht warm ist kürze ich die Miete. Um wieviel ist auch gesetzlich geregelt

die Rechtsprechung besagt, dass nachts ca. 18-19 Grad und tagsüber so um 20 Grad Raumtermperatur zu erreichen sein müssen. Bei älteren Gebäuden  ohne Wärmedämmung geht das aktuell zur Zeit noch nicht unbedingt ohne heizen- wir kommen aber aktuell z.B. schon auf diese Tempreaturen ohne Heizung, bei uns dürfte also abgestellt werden.

Eine Mindestraumtemperatur muss garantiert sein, kann das ohne Heizung nicht gewährleistet werden muss er sie wieder einschalten.

Hallo,

das darf er nicht. 

Eine Wohnung muß an kalten Tagen beheizbar sein.

Bite ihn, die Heizung wieder anzustellen. Weigert er sich, drohst Du mit einer Mietkürzung.

Herzliche Grüße,

Willy