Verliere ich die Erwerbsminderungsrente im Erbfall?
Volle Erwerbsminderungsrente wird derzeit bezogen vom Sohn. Wenn durch Todesfall der Mutter die gesetztliche Erbfolge eintritt, verliert der Sohn seine Rente.
Ist das so?
3 Antworten
Hallo Siega,
vielen Rentnern reicht das Geld der Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben aus, sie beziehen deshalb aufstockend Grundsicherungsleistungen. Das Geld aus einem Erbe wird teilweise auf die Grundsicherungsleistung angerechnet, die dann entsprechend gekürzt wird oder ganz wegfällt.
Die Erwerbsminderungsrente wird aber unverändert weitergezahlt, Geld aus einem Erbe wird nicht auf diese Rente angerechnet.
Grüße
hallo,
die rente bleibt, eventuelle aufstockungen durch grundsicherung wird bei vermögen (erbfall solte angezeigt werden) gestrichen.
beste grüße
dickie59
Was hat denn seine Erbe mit seiner Erwerbsfähigkeit zu tun? Wird er deshalb plötzlich wieder gesund?
Das ist viel zu pauschal gefragt und die Antwort fällt dementsprechend aus. Fakt ist, dass Erträge aus Kapitalvermögen (nicht das Vermögen selbst) auf die Rente als Einkommen angerechnet werden können, allerdings muss das Erbe dafür schon ein Vermögen umfasst haben.
Ein so hohes Kapitaleinkommen, welches zum Kürzen der Rente auf 0 € (was nicht gleich Wegfall des Rentenanspruchs an sich bedeutet) führt, kann ich mir im Normalfall kaum vorstellen.
Mit Sicherheit ist es nicht richtig, dass durch einen Erbfall eine Rente "einfach so" wegfällt.
Ich hab schon mal was von einem "Behindertentestament" gehört.
Im Erbfall fällt doch manchmal die Rente weg, weil dann Geld zum Leben vorhanden ist.