Zwangsvollstreckung – die meistgelesenen Beiträge

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Auslandsknöllchen bezahlt- jetzt droht Zwangsvollstreckung - bezahlen oder nicht?

Hallo liebe Community,

ACHTUNG! ETWAS LANG!

vergangenen Sommer war ich mit meiner Familie in Opatija/ Kroatien.
Da mein Vater keinen Parkschein gezogen hat, bekamen wir noch am selben Tag ein Bußgeld von 130kn also 17,81€.
Erst als wir wieder in Deutschland waren, haben wir das Geld überwiesen (3 Wochen später)

Nun 7 Monate später bekamen wir von den Rechtsanwälten Shain-Lou Pacheco Vinković und Marko Kuzmanović eine Zahlungsaufforderung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, zudem werden wir aufgefordert weitere Kosten wie Beschaffung von Informationen über den Schuldner und Kosten für die Übersetzung eines Gerichtsdolmetschers zu tragen - alles insgesamt 172€!!!!

Wir haben den Strafzettel und den Überweisungsbeleg noch . Bei genauem Hinschauen ist uns nur aufgefallen, das sich beim Betrag/ bei der Überweisung ein kleiner Zahlendreher befand. Also schulden wir denen noch umgerechnet ca. 1€ .

Es wurde weder der nicht vollständige Zahlungseingang noch eine Zahlungserinnerung erwähnt, sondern die fordern zu den Nebenkosten erneut den Betrag von 130 kn also 17,81€ auf innerhalb von 8 Tagen.

Bilder unseres Fahrzeuges und Vollmacht der Rechtsanwältin anbei.

Leider sind wir nicht Rechtschutz versichert.

Handelt es sich hierbei um einen Betrug? Hattet ihr ähnliche Erfahrungen aus eurem Kroatienurlaub???
Was ist am besten zu tun?

vielen Dank im voraus!

Urlaub, Kroatien, Recht, Anwalt, Bußgeld, Strafe, zahlungsaufforderung, Zwangsvollstreckung, Betrugsversuch, Parkverstoß

Ist die Zwangsabmeldung rechtens?

Moin,

hab da eine ziemlich spannende Frage und würde mich mal über eure Meinung freuen.

Folgendes: Ich besitze einen E-Roller (45km/h) und mit diesem bin ich seit ca. einem Jahr normal mit einem Moped-Kennzeichen (die, die man pro Jahr erneuert) gefahren. Ende letzten Jahres habe ich rasch eine freiwillige Anmeldung des Fahrzeugs gemacht, damit ich dafür Fahrzeugscheine bekomme und mit diese Umweltprämie von 400€ holen kann. War leider zu spät. Passiert eben. Das Fahrzeug war dann noch bis ende 23 über das große Kennzeichen versichert und dieses Jahr habe ich dann eine klassische Moped Versicherung abgeschlossen. Das geht ja bei meinem Roller auch. Jetzt ist der Roller natürlich bei der KFZ-Stelle doppelt hinterlegt und die waren dieses Jahr schon zwei Mal bei mir um mein Fahrzeug zwangsweise Stillzulegen. Der Roller war beide mal nicht da, weil ich halt unterwegs war, aber ich frage mich was die da dann getan hätten. Es ist ja das kleine Moped Kennzeichen drauf. Wollen die das mitnehmen???

Die Beamtin am Telefon meinte, dass es meine Pflicht wäre, das Fahrzeug abzumelden, wenn kein Versicherungsschutz vorliege. 1. bin ich der Meinung, dass ein unversichertes Fahrzeug insofern es nicht im Straßenverkehr ist einfach angemeldet sein darf. 2. Ist mein Fahrzeug versichert, nur eben doppelt bei denen hinterlegt und somit liegt kein Versicherungsschutz für das große Kennzeichen vor.

Was ist eure Meinung? Was soll ich tun? Gibt es Paragraphen oder Referenzen?

Versicherung, Kfz-Versicherung, Zulassungsstelle, Zwangsvollstreckung

Ist das Zulässig?

Sehr geehrtes GuteFrage.net Team,

Ich habe am 20.Juli 2022 ein Schreiben mit einer Zwangsvollstreckung bekommen. Erst wusste ich garnicht worum es sich hierbei handelt, weil ich keine Schulden habe. Letztendlich habe ich herausgefunden, dass es ein Vorfall vom Jahr 2020 war. Da habe ich bei einer Kosmetik Firma etwas über DHL bestellt. Am 18.02.22 sollte das Paket im laufe des Tages ankommen, was jedoch nicht passierte. Daher hatte ich DHL angerufen und die meinten ich soll noch einige Tage abwarten. Jeden Tag rief ich erneut die Firma an und schrieb mehrere Emails, wo den mein Paket ist und ich es nicht zahlen werde, wenn ich es nicht geliefert bekomme. Keiner Reagierte. Nach 9 Tagen habe ich letztendlich ein Nachforschungsauftrag bei der DHL in die Wege geleitet und die Sache war geklärt. Jetzt 2 Jahre später bekomme ich ein Zwangsvollstreckungsbrief. Darauf steht, dass ich im Jahr 2020 ein Vollstreckungsbescheid bekommen hätte, was nicht stimmt - den dann hätte ich Einspruch eingelegt. Am Montag soll ich zum Amtsgericht weil ich eine Vermögensauskunft machen soll. Keine Ahnung was die da genau wollen. Ich habe noch die Emails, die ich an die Firma geschrieben habe und zusätzlich die Briefe vom Nachforschungsauftrag von DHL. Die kosten belaufen sich auf knapp 500€ und das Produkt hatte einen Wert von 60€. Ich sehe es nicht ein zu zahlen wenn ich keine Ware bekommen habe und ich mich letztendlich um alles kümmern wollte. Kann man bei der Zwangsvollstreckung Einspruch einlegen, wenn ja wie?
und weiss jemand wo es kostenloses Anwaltsgespräche gibt? oder irgendwelche Paragrafen die wichtig sind?

Ich weiss leider nicht weiter und wollte fragen, ob einer weiss was ich bis Montag tun kann?

Recht, Zwangsvollstreckung

IKK Classic, Zwangsvollstreckung von Gebühren in lächerlicher Höhe?

Hallo ..

zum Sachverhalt erst mal ein paar Fakten:

Ich war, bis ich zur Bundeswehr ging, bei der IKK Baden-Württemberg versichert. Aus der eigenen Dummheit und Unwissenheit, habe ich nach meinem Ausscheiden (31.03.2009) nicht sofort bei der IKK gemeldet, da ich dachte, dass es von selbst wieder so läuft. Daraufhin war ich nochmals in der Schule (also nicht Arbeitslos gemeldet). Im Mai 2010 habe ich mich dann bei der IKK gemeldet, da ich nebenher einen Minijob angenommen habe und eine Krankenversicherung angeben musste. In dem Zeitraum war ich nicht Krank und habe auch sonst keine Leistungen in Anspruch genommen.

Die netten Herren stellten mir eine Rechnung von knapp 4000,- € aus mit dem Verweis, dass ich das zu zahlen habe.

Noch am gleichen Tag habe ich mich bei der AOK angemeldet, da ich mit der IKK nichts mehr zu tun haben wollte. Die haben von mir damals über mein Ausscheiden eine Info bekommen und sich nicht gemeldet.

Dann war sehr, sehr lange Zeit Ruhe. Ich habe nochmal angefragt wie und was da nun ist, es hieß, dass nochmal nachgerechnet wird und sie sich melden. Das war wie gesagt 2010. Vor 3 Monaten kam nun der erste lustige Brief: 20.400,-€ soll ich nun zurück zahlen, da sie mir sonst an den Kragen gehen. Nach einer Kostenaufstellung habe ich mehrfach (!!!) vergeblich gefragt, denn da hieß es nur "für die Leistungen bla bla und Säumniszuschläge". Heute habe ich nun endlich eine Aufstellung bekommen. Mit Datum usw.

Ich schied aus der Bundeswehr am 31.03.2009 aus, meldete mich im Mai 2010 bei der AOK an. Die IKK Classic (so nennt sie sich wohl heute) berechnet mir vom 01.11.2008 bis zum 30.09.2011 Gebühren i.H.v. 10.400 €. Also wurde noch vor meinem Ausscheiden damit angefangen und dann auch fortgesetzt als ich schon längst bei einer anderen Krankenkasse war. Hinzu kommen Säumniszuschläge von 9.300€ (01.11.2008-30.09.2014).

Ich habe über die Jahre nicht ein Brief erhalten, keine Meldung - gar nichts. Und nun wollen die über den Daumen gepeilt 20.000€ für etwas was ich nicht genutzt habe, über einen Zeitraum der gar nicht so sein kann..?

Die AOK hat damals meine Anmeldung an die IKK weiter gegeben, 2 mal bisher. Auf meine Briefe wurde von der IKK Classic auch nicht reagiert, als Antwort kam immer nur eine Erinnerung über Rückstände.

Meine Frage: was kann ich tun? Würde mir ein Anwalt Abhilfe schaffen und vor allem Klarheit? Ich habe gelesen, dass Versicherten bis 2013 die Rückstände erlassen wurden, daher dachte ich, dass ich auch unter diese Kategorie falle.

Über hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar ..

Krankenkasse, Zwangsvollstreckung, ikk classic

Mutter verstorben, Erbe ausgeschlagen - Was tun mit den Briefen, die für meine Mutter ankommen?

Hallo,

meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist. Meine Mutter und ich haben in einem Haushalt zusammengelebt.

Ich habe nun ein paar wichtige Fragen:

Es kommen nach wie vor Briefe für meine Mutter an, welche ich allerdings nicht öffnen und lesen darf, da ich das Erbe ausgeschlagen habe. Heute kam allerdings ein Brief doppelt an, weshalb ich einen davon geöffnet habe. Darin war eine Zwangsvollstreckung vom Hauptzollamt Braunschweig, wo man eine Menge Mahngebühren etc sehen kann, weil man sich nie gemeldet hat. Meine Fragen lauten nun:

  1. Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist? Also kann es nun passieren, dass ich nun für die ganzen Mahngebühren und Vollstreckungskosten (sind schon über 200 Euro) aufkommen muss, weil ich dem Hauptzollamt vom Tod meiner Mutter nie berichtet habe? Habe Angst davor.

  2. Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder? Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?

  3. Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?

  4. Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen? Weil eigentlich darf ich ja nichts machen, weil ich ja das Erbe ausgeschlagen habe.

  5. Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?

Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Mache mir grad wirklich große Sorgen, weshalb ich über jede hilfreiche Antwort von euch dankbar wäre.

Liebe Grüße

Brief, Tod, Recht, Erbrecht, Erbe, Gericht, Post, Zwangsvollstreckung

Hundesteuer 1mal vergessen direkt Zwangsvollstreckung

Hallo, meien Frau hat am 11.01 ein Zettel in der Post vorgefunden, dieser Beläuft sich auf die Hundesteuer die wir vergessen haben zu überweisen. Mir ist klar das wir dies nachholen müssen was wir am selbigen Tag noch getan haben allerdings wir uns noch für die Mahnung 6€ zugerrechnet sowie Vollstreckungs und Wegegeld in höhe von 22,50€ die 6€ Mahngebühr haben wir auch bezahlt also halt 18€ Steuern sowie 6€ Mahngebühr, allerdings sind wir nicht Berreit die 22,50€ für die Anfahrt und der versuchten Vollstreckung zu bezahlen(wir waren nicht daheim daher hat er niemanden vorgefunden). Was vielleicht noch wichtig zu erwähnen ist, wir haben von der Stadt nie einen Schreiben bekommen wann immer die Hundesteuer fällig wird einige Bekannte von uns die auch Hunde haben aber in einer anderen Stadt wohnen haben so etwas bekommen. Auch wurde uns nie zuvor eine Mahnung geschickt, wenn ich mich nicht falsch liege müssten sie zumindest 1mal eine schriftliche Mahnung schicken daher haben wir auch die 6€ Mahngebühr gezahlt, ich sehe allerdings nicht ein 22,50 für einen Zwangsvollstrecker zu bezahlen nur weil wir 1 Termin versäumt haben und nicht auch nur 1mal ermahnt wurden die fällig Steuer zu bezahlen. Meine Frau empfindet das schreiben derweilen schon als eine Nötigung!

Meine Frage ist nun ob wir die 22,50 zahlen müssen oder nicht? PS: Auf dem Zettel steht ebendso das wenn der Gesamtbetrag nicht inerhalb von 5 Tage überwiesen wird, würde der Zwangsvollstrecker am 24.01 wieder kommen, und wie ich mir denke würde er dann direkt nochmal 22,50€ drauf rechnen plus noch irgendein Säumniszuschlag, achja bezeichnen tut sich der Herr von der Stadt mit Vollziehungsbeamter.

Steuern, Hund, Hundesteuer, Nötigung, Zwangsvollstreckung

Brief vom Gerichtsvollzieher wegen Rundfunkbeitrag?

Hallo,

mein Schwager hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, wegen einer 770€ Rechnung an den Südwestrundfunk ARD ZDF.

2009 ist mein Schwager zu uns gezogen und wir leben zu 5 in einer Wohnung, in der mein Vater schon immer den Rundfunkbeitrag gezahlt hat.

2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen. Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt.
Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen und somit musste wieder jemand für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Zu der Zeit haben mein Schwager und ich Briefe bekommen mit Rechnungen von über 600€, was ich nicht verstehe, da der Betrag ja bezahlt wurde.
Nach ein paar Emails wurde uns ein Formular zugesendet in der wir meinen Vater aufs neue angemeldet haben, und den Beitrag wieder regulär zahlen. Ich hab zudem erklärt, dass die Rechnungen nicht sein können, da der Betrag zu jedem Zeitpunkt von jemandem gezahlt wurde und dachte, dass sich die Sache damit erledigt hat, da ich selber keine Rechnungen oder Briefe mehr bekommen habe.

Nun kam vor paar Wochen eine Mahnung auf die ich wieder eine Email geschrieben habe, ohne jegliche Antwort und nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher.

Prüfen die nicht ob eine Wohnung bereits angemeldet ist oder wie kommt eine Rechnung von 600-700€ zustande. Die 700€ können doch nur zustande kommen, wenn er seit 2009 angemeldet wäre und zu dem Zeitpunkt hat mein Vater ganz normal gezahlt. Nicht zu vergessen, dass von meiner 600€ Rechnung ein Großteil berechnet wurde als ich Minderjährig war.

Was soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen?
Ich kann ihm ja nur erklären, dass der Betrag nicht sein kann und, dass der Südwestfunk ohne es zu Überprüfen Beträge von über 700€ verlangt.
Ist ja wohl Diebstahl...

Rechnung, Recht, Gerichtsvollzieher, GEZ, Mahnung, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag

Kohl Forderungsmanagement

Ich habe gestern einen Brief von oben genannter Firma, die im Auftrag von Kabel Deutschland handelt, erhalten.

Sie schreiben, dass ich bis zum 02.04.2013 einen 4 stelligen Betrag überweisen soll.

Ich habe letztes Jahr meinen Kabel Vertrag gekündigt, da ich von Leipzig nach Halle gezogen bin und die Dienste von KabelDeutschland an meiner Adresse nicht verfügbar sind.

Ich habe ordnungsgemäß meinen neuen Mietvertrag in kompletter Auslage und meinen umgeänderten Personalausweis, mit der neuen Adresse, vorder- und rückseitig, postalisch zugesandt.

Mir wurde am Telefon von einer KabelDeutschland Mitarbeiterin gesagt, dass die Unterschrift auf meinem Mietvertrag gefehlt hätte und daher die Kündigung nicht geltend ist.

Ich bat sie in den Unterlagen nachzuschauen und sie hat meinen Mietvertrag, mit Unterschrift und Personalausweis, gefunden.

Sie sagte mir, dass meine ganze Post an meine alte Adresse geschickt wurde, d.h. alle Mahnungen und Rechnungen, die gar nicht zutreffend waren, da ich ja verzogen bin. Außerdem soll ich die Geräte (Receiver, Internet-Router) nicht zurückgeschickt haben, was ich gar nicht wusste, dass ich dazu verpflichtet bin, da ich ja nie einen Brief von KD erhalten habe.

Jetzte habe ich mich an das Kohl Forderungsmanagement gewendet und die, übrigens unglaublich unhöfliche, Mitarbeiterin sagte mir, dass ich in dem Fall nichts machen kann und sie einen Vermerk mache, wenn ich der Zahlung nicht nachkomme und eine Zwangsvollstreckung anfordern würde.

Kann mir jemand weiterhelfen? Würde ich Recht bekommen oder muss ich mich darauf einstellen, einen Anwalt einschalten zu müssen?

Inkasso, Kabel Deutschland, Zwangsvollstreckung