Erbe ausschlagen mit einer Vorsorgevollmacht und Frist?

Ich hätte eine Frage zum Thema Erbausschlagung Frist. Es geht um folgende Lage :

Die Ehefrau meines Vaters , ist am 19.03.18 verstorben und war wohnhaft bis zu ihrem Tod in Stadt X.

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter.

Mein Vater ist deshalb ins Pflegeheim gekommen, da niemand für ihn sorgen kann nach Stadt Y und ich habe für ihn eine Vorsorgevollmacht. Er kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.

Da Schulden vorhanden sind seitens der Frau muss mein Vater das Erbe der Ehefrau ausschlagen.

Kann ich mit dieser Vorsorgevollmacht das Erbe für meinen Vater ausschlagen? 

Ich habe beim Amtsgericht der Stadt X eine gesetzliche Betreuung beantragt, die aber an das Amtsgericht der Stadt Y (Stadt des Pflegeheims) weitergeleitet wird , da ich die Vollmacht abgeben möchte, aber man sagte mir das es dauern kann. Nun rennt mir die Zeit weg, da es ja innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden muss. Ich habe einen Termin bei meinem Notar gemacht, da dieser aber im Urlaub ist, kann ich erst am 09.04.18 zum Termin dort hin. Muss die Erbausschlagung ein gerichtlicher Betreuer machen oder geht das mit der Vorsorgevollmacht? Kann die Frist verlängert werden wenn erst ein gerichtlicher Betreuer dafür bestellt werden muss?

Muss das Erbe auch von mir ausgeschlagen werden? 

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter und ich bin weder mit ihr aufgewachsen noch hatte ich viel Kontakt zu ihr. 

Recht, Erbe, Erbschaftsrecht, Vorsorgevollmacht, Nachlassgericht
Vater im Altenheim kann nicht mehr selber unterschreiben. Soll ich die Betreuung übernehmen?

Wer kann mir helfen? Mein Vater ist seit seinem Sturz im Altenheim und dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage seine seine geschäftlichen Dinge Post, Versicherung usw. selber zu regeln. Das Pflegeheim rief an informierte mich ich, sofort dort hin. Er hat Krebs und wird in naher Zukunft einschlafen. Nun meine Frage. Das Heim (Leitung) meinte meine Schwester kommt nicht vorbei möchte mit ihm keinen Kontakt macht da nichts für ihn und würde denen bescheinigen das sie von der Altersvorsorgevollmacht zurücktritt. Es sollte ein Betreuer bestellt werden.Die Heimleitung empfahl mir das auch. Jetzt mein Frage: Warum soll ich auch zurücktreten? Die wollten auch das ich seinen Wagen verkaufe, aber dass kann und darf ich doch nicht. Der geht doch in die Erbmasse.Also kann mich jemand aufklären was es auf sich hat wenn ich die Betreung übernehme hat das Nachteile für mich? Mein Schwester hat selber eine Betreuerin (was da ist weis ich nicht) sie wird gut informiert sein da geh ich von aus.ich denke unseren Vater (wenn ich auch nicht die Lieblingstochter war) sollte man zum Schluss nicht alleine lassen. ich habe nur Bedenken weil die eine Seite lehnt ab will mit dem ganzen (Betreuung)nichts zu tun haben,bis auf wenn er gestorben ist (Testament gibt es auch) die andere Seite Heim will auch einen Betreuer. Was ist das? Wer weis Rat?

Familie, Vorsorge, Betreuung, Vorsorgevollmacht
Zugang zur Wohnung durch Eigentümer versperrt - Hausfriedensbruch?

Hallo,

mal eine Frage an die Hobbyjuristen unter Euch... Es geht um die Personen A, B und C. A gehört ein Haus, B wohnt dort, zahlt auch Miete, hat aber keinen Mietvertrag,d a er direkt mit A verwandt ist. C ist der Enkel von B. Nun ist B schwer krank und muss in ein Heim. Er hat C als Betreuer bestimmt, A wegen Zwistigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen. Vor einiger Zeit wollte C B Sachen aus der Wohnung holen, die Haustür war aber von innen mehrfach verschlossen, sodass C den Schlüsseldienst rief. A war darüber mehr als erbost aber B hatte C schriftlich bestätigt, dass er die Sachen braucht und C diese holen und den Schlüssel auch behalten solle. Nun will C B ins Heim fahren, und das Zimmer dort mit einigen persönlichen Sachen aus der Wohnung einrichten. Notgedrungen ruft C A an und sagt ihm, dass er nochmal in die Wohnung müsste. A ist stinksauer und sagt, er habe die Schlösser getauscht und bringt B die Sachen selber. Das will B aber nicht und auch C legt großen Wert darauf dass B aus gesundheitlichen Gründen in ein möbliertes Zimmer zieht. Wer ist nun im Recht? Darf A einfach den Zugang zu Bs Wohnung versperren? Wie kann C trotzdem legal Zugang zur Wohnung erhalten und ist es A überhaupt erlaubt einfach über Bs private Sachen zu bestimmen, obwohl B das ausdrücklich nicht wünscht?

Danke Hoffe, das mit dem A,B,C bringt Euch nicht zu sehr durcheinander...

Mietrecht, Familienrecht, Hausfriedensbruch, Vorsorgevollmacht
Erben, Betreuung, Entscheidungen - Einzelkind?

Eine Mutter hat nur eine Tochter und 2 Enkel, ansonsten keine Verwandten, der Mann/Vater ist schon vor vielen Jahren gestorben. Eigenheim und Geldvermögen sind vorhanden. Tochter hat nach dem Tod des Vaters 1/4 des Vermögens geerbt, allerdings nur auf dem Papier, da sie damals noch ein kleines Kind war, ausgezahlt wurde bisher noch nichts. 3/4 des Vermögens gehören der Mutter (Erbengemeinschaft).

Was passiert wenn die Mutter stirbt, erbt die Tochter dann automatisch? Kommt die Tochter problemlos an die Konten ran (Kontovollmacht hat sie keine)? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Mutter zum Pflegefall wird, wer trifft dann Entscheidungen? Wer kümmert sich ums Haus/Vermögen? Wer übernimmt die Pflege? Wer bezahlt das Altenheim?Wer entscheidet, im schlimmsten Fall ob Beatmung/Sondenernährung abgestellt wird? usw. WENN nichts schriftlich festgehalten ist. Ist ja im Grunde genommen, nur die Tochter als einzige Verwandte da? Oder wird in so einem Fall trotzdem vom Gericht ein Fremder als Betreuer bestimmt?

Die Mutter lässt nicht mit sich reden, bzgl. Testament Vorsorgevollmacht, Rechtsberatung, Patientenverfügung.....sie meint immer nur zur Tochter: "bist ja nur du da - das gehört mal alles dir...." "wenn ich tot bin, sehe ich das alles nicht mehr....", kommt mit Schwiegersohn nicht klar, hat Angst, dass im Falle eines Falles der Schwiegersohn über ihr Vermögen/Leben verfügt usw....

Familie, Testament, Recht, Erbe, Betreuer, Erbengemeinschaft, Kinder und Erziehung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus

Hallo liebe Community.

Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.

Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.

Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.

Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.

Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.

Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke

Schulden, Erbrecht, Erbe, Nachlass, Vorsorgevollmacht, generalvollmacht
Fragen zur rechtlichen Lage der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Hallo,

Ich überlege eine Patientenverfügung für mich zu erstellen und habe ein paar Fragen zum Thema bekommen, speziell zur damit verbundenen Vorsorgevollmacht.

Wenn man eine Patientenverfügung für sich erstellt dann erteilt man ja oft auch einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten, damit man sicher gehen kann das wenn man selber bewusstlos ist und medizinische Hilfe benötig, jemand sicherstellt das die Ärzte von der Patientenverfügung erfahren. So kann man sich sicher sein, dass nur die medizinischen Maßnahmen bei einem angewendet werden die man auch selber befürwortet in der jeweiligen Situation.

Nun mache ich mir aber Sorgen was passiert wenn man z.B. nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegt und die Person der man die Vorsorgevollmacht erteilt hat entscheidet entgegen dem zu handeln was in der Patientenverfügung festgelegt wurde und was der Patient möchte.

Würden die Ärzte dann der Patientenverfügung folgen, also dem mutmaßlichem Willen des bewusstlosen Patienten - oder würden die Ärzte dem folgen was die Person mit der Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten des Patienten möchte? Was hätte Vorrecht?

Außerdem bin ich besorgt was passiert wenn derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt bekommen hat den Ärzten mitteilt das der bewusstlose Patient - also man selbst - eine Patientenverfügung für sich erstellt hat, sodass die Ärzte womöglich unwissend bei dem Patienten medizinische Maßnahmen anwenden die er selbst nicht wollte in der Situation.

Gibt es die Möglichkeit statt eine Vorsorgevollmacht zu erstellen es öffentlich bekannt zu geben das eine Patientenverfügung für einen existiert, sodass Ärzte automatisch informiert werden, wenn man in ein Krankenhaus eingeliefert wird? Oder ist es möglich die Patientenverfügung bei Krankenhäusern vorher einzureichen oder bei einem speziell dafür geeignetem öffentlichen Amt für so etwas?

Ein großes Danke schon mal für eure Antworten! Lg Annie

Recht, Gesundheit und Medizin, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Amtlich verschriebene vorläufige Betreuung mit Vorsorgevollmacht ersetzen?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich schildere das Ganze jetzt verständlich, ich bin leider kein Profi in dem Ganzen Thema..

Mein Vater hatte einen Schlaganfall und lag mehrere Wochen im Krankenhaus. Dort hatte der behandelnde Arzt ihn - ohne klare Info an uns - beim Betreuungsgericht für nicht geschäftsfähig betitelt (er sei im Delirium) und regte eine Betreuung für ihn an.

Wir (meine Mutter und ich) wollten eigentlich, dass mein Vater uns die Vorsorgevollmacht gibt, damit wir uns um ihn kümmern können - Sprich zum Thema Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen etc. Nach langem hin und her sind wir nun aber vorläufige Betreuer. Was geschieht nun nach Ablauf? Wir sind nur bis zu einem bestimmten Datum Betreuer. Und das auch nur für den Aufgabenbereich "Sorge für Gesundheit" und "Aufenthaltsbestimmung".

Wir haben jetzt von unserer Hausärztin auch ein Attest erhalten, dass mein Vater über einen eignen Willen verfügt und diesen auch äußern kann - Wir möchten damit die Betreuung an sich beenden. Soweit ich gelesen habe, reicht aber nicht das Attest, sondern mein Vater muss begutachtet werden. Kann man erst nach dieser Begutachtung die Vorsorgevollmacht erstellen, sodass sie auch gültig ist? Und was ist, wenn mein Vater bei der Begutachtung nicht als klar genug beurteilt wird (er hat manchmal sehr schlechte Tage und ist kaum anzusprechen, an anderen Tagen ist er aber wieder total klar - er hat allgemein noch einen langen Weg zur Genesung).

Im Moment ist das Ganze für mich sehr durcheinander und ich versuche es so gut wie möglich zu verstehen. Entschuldigt, falls der ganze Sachverhalt zu ungenau geschildert ist. Ich freue mich über jegliche Hilfe zu dem Thema.

Liebe Grüße

Saskia

Pflege, Recht, Betreuung, Schlaganfall, Vorsorgevollmacht
Kann man mit einer Vorsorgevollmacht erben?

Hallo,der Bekannte meiner Mutter ist letzte Woche verstorben. Kurz vor seinem Tod hat er ihr eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Die Ärztin und Krankenpflegerin waren

bei der Vorsorgevollmacht anwesend.

Unter anderem wurden folgende Punkte explizit erwähnt:

 Vermögenssorge:

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

 Zahlungen und Wertgegenstände annehmen 

 Verbindlichkeiten eingehen 

Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten 

Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. 

In der Vorsorgevollmacht sind noch weitere Punkte erfasst.

Es gibt keine Erben des Verstorbenen. Ein Testament wurde nicht erstellt.

Es wäre für ihn ein Alptraum, wenn der Staat sein Erbe erhalten würde. Dabei geht es um einen nicht unerheblichen Bar, sowie Immobilienbesitz. Es wäre sein Wunsch, wenn meine Mutter das Vermögen geerbt hätte.

Gibt es eine Möglichkeit, wie sie das Vermögen erben könnte, oder zumindest auf die Konten zuzugreifen um z.B. die zuletzt angefallenen Kosten wie Bestattung etc. zu begleichen?

Vielen Dank

Ben

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Vorsorgevollmacht, Wirtschaft und Finanzen