Einen wunderschönen Guten Abend,
ich habe mir vor einiger Zeit eine Sturmhaube gekauft, die mein Gesicht vor beißender Kälte schützen soll. Es schauen nur die Augen raus, der Rest ist verhüllt
Ein Bekannter hatte mir erklärt, dass ich diese jedoch in der Öffentlichkeit nicht tragen dürfe, da ich damit das Vermummungsverbot verletzte.
Ich hingegen meine, dass das Tragen sehr wohl erlaubt sei, da das Vermummungsverbot nur bei Demonstrationen gelte. Ich hingegen will ja nicht anonym sein, sollte ich je in den Genuss einer Demo kommen, werde ich auch ohne das Teil durch die Gegend marschieren. Worauf es mir halt ankommt, ist, die Minusgrade von meinem Gesicht fernzuhalten.
Wer hat recht?
Die Infos, die ich bisher im Netz gefunden habe, sind sehr unterschiedlich.
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus
GLG
Tichuspieler