Sturmhaube (Auf der Straße)?

2 Antworten

Ja. Es ist nur Verboten sich auf Öffentlichen Versammlungen zu vermummten. In Geschäften gilt die Hausordnung, wenn der Geschäftsinhaber es ausdrücklich verbietet, dann darfst du den Laden nicht betreten.

ja, außer bei Demonstrationen