Schwerbehindertenrecht – die meistgelesenen Beiträge

Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:

F45.0 Somatisierungsstörung.

F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.

K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.

M79.7 Fibromyalgie.

D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.

Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.

Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉

Erwerbsminderungsrente, Fibromyalgie, Gdb., Grad der Behinderung, Morbus Crohn, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, SGB II

Kfz Steuerbefreiung?

Guten Morgen

ich bin schwerstbehindert und wohne mit meinem Freund zusammen, der mir in meinem Alltag hilft. Nun hat er seinen Führerschein bestanden und wir wollen uns einen kostengünstigen Wagen (bis 3000€ einen Benziner) kaufen.

Mein Lebensgefährte tritt ab dem 01.08.2024 seine Vollzeitstelle an, bis dahin ist er Zuhause.

Für die komplette Kfz Steuerbefreiung habe ich die erforderlichen Merkzeichen H.

Manchmal, wenn mein Freund seine Großeltern (ein Dorf weiter wohnend) besucht, rufe ich spontan ihn an und bitte ihn, mir Medikamente oder Lebensmittel aus dem Geschäft auf dem Nachhauseweg mitzubringen (bisher mit dem Bus)

1. Steht mir trotzdem die kfz Steuerbefreiung zu?

2. Wo wird die Steuerbefreiung vermerkt? (Auf seinem Führerschein?)

P.s.: nur er wird den Wagen fahren, zu 100% wird der Wagen zu meinem nutzen sein, für ihn eventuell 20%, wo er den Wagen nicht für meine Belange nutzt und selbst das ist nicht mal gewiss, weil mir manchmal dann erst wenn er unterwegs ist, an zb den Gang in die Apotheke bitte.

Wenn er zum Beispiel ohne mich verreist, dann ist unser Wagen steuerpflichtig oder wenn er jetzt im Sommer die Vollzeitstelle beginnt, dann auch, das wissen wir, das würden wir im Zollamt melden, aber wie ist das in dem Beispiel den ich oben genannt habe? Also dass er wegen sich mal Familie besucht, und ich ihn da manchmal spontan um Hilfe bitte? Krankheitsbedingt kann ich nicht alleine raus gehen, wenn ich raus gehe, dann immer nur mit ihm zusammen. Ansonsten geht er ohne mein Beisein zum Arzt Rezepte für mich holen, zur Apotheke, einkaufen, zur Post,

Bin ich bei dieser Schilderung steuerbefreit?

(Steuerrecht in Deutschland)

Ja 75%
Nein 25%
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