Was bedeutet das mit der 6 Monate Regelung mit Zweitwohnsitz, ist das am stück gemeint, also wenn man im Monat nur 5 tage wohnt muss man dann auch anmelden?
Keine An- und Abmeldung der Zweitwohnung ist notwendig, wenn Sie nicht länger als 6 Monate in der Wohnung wohnen werden. Wenn Sie allerdings unerwartet doch länger als das halbe Jahr in der Wohnung bleiben, muss die Anmeldung nach Ablauf der 6 Monate innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Werden da alle Tage zusammengerechnet? Und was ist wenn man 4 Monate die Wohnung komplett nicht bewohnt, wohnt dann im Hauptwonsitz und dann wieder 2 Monate im Zweitwohnsitz und dann wieder 4 Monate Hauptwohnsitz. Dann kommt man ja insgesamt nur auf 4 Monat pro Jahr Zweitwohnsitz muss man die dann auch anmelden?