Wenn ich eine Zweit-/Nebenwohnung in einer anderen Stadt habe, gelte ich dort dann auch als wohnhaft?
Oder gilt man nur in der Stadt mit der Hauptwohnung als wohnhaft?
4 Antworten
In der Wohnung, bei der man sich für gewöhnlich aufhält, z.B. schläft. Also meistens dort schläft. Also auch meistens dort gleich morgens zu finden ist.
Also nur in der Hauptwohnung? Ich kann also nicht sagen "Ich bin wohnhaft in Stadt 2"?
Sonst müsstest du ja keinen weiteren Wohnsitz anmelden.
Allerdings ist für einige Dinge der Hauptwohnsitz maßgeblich. So z.B. bei der Beantragung von Dokumenten, oder in einigen Städten bei Bewohnerparkausweisen.
Das nennt sich dann Zweitwohnsitz. Das ist Steuerlich relevant...
Ah, ok. Ich denke mal der Hauptwohnsitz. Ich weiß ja nicht, um welches Dokument es geht, aber wenn es Postalische Gründe hat, würde ich den Hauptwohnsitz angeben...
Für die Behörde oder die Bank nicht. Du gibst immer deinen Hauptwohnsitz an. Der steht im PA.
Deine Zweitwohnung ist nur steuerlich interessant, da muß man dann Zweitwohnsteuer löhnen und auch GEZ nicht vergessen.
Ja, das ist mir klar. Aber mir geht es darum, wenn ich irgendein Dokument ausfüllen muss oder so, darf ich dann diese Adresse angeben oder muss es der Hauptwohnsitz sein?