Haupt- und Nebenwohnsitz nachträglich tauschen?
Hallo hallo,
Etwas komplizierte Lage.
Ich hatte eine Wohnung in Stadt 2 angemietet, da ich dort einen neuen Job angenommen hatte. Diese Wohnung hatte ich als Hauptwohnung gemeldet. Meine alte Wohnung in Stadt 1 blieb meine Nebenwohnung, da dort meine Familie lebt.
Lange Rede kurzer Sinn, das Arbeitsverhältnis blieb nicht lange bestehen, ich hatte überraschend eine Stelle in Stadt 1 angeboten bekommen, die für mich attraktiver war. Die Wohnung in Stadt 2 habe ich gekündigt, und meine Wohnung in Stadt 1 wurde wieder meine einzige Wohnung.
Da ich in Stadt 2 nur für 4 Monate war, wollte ich fragen, ob es möglich ist, nachträglich den Status als Hauptwohnung zu ändern, und sie als Nebenwohnung aufzuführen. Ich finde es einfach irgendwie komisch, für die paar Wochen einen Hauptwohnsitz dort gehabt zu haben. Zu mal man einen Hauptwohnsitz ja auch nur melden muss, wenn man dort mehr als 6 Monate ist (?)
Das hat auch nichts mit Zweitwohnsitzsteuer zu tun, keine der beiden Städte erhebt diese. Mir kommt eben nur dieser kurze Aufenthalt seltsam vor. Ein Kollege meinte auch, dass es komisch aussehen kann, sollte das mal jemand prüfen bzw. eine Meldeauskunft beantragen. Ob das stimmt weiss ich nicht, kenn mich da null aus...
1 Antwort
Das du es komisch findest ist kein Argument.
Die Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes hast du in dem Wissen angenommen, dass du dort dauerhaft wohnen wirst. Das hat also alles seine Richtigkeit.
Da du nun deine alte Wohnung wieder als einzigen Wohnsitz bewohnst meldest du dort einfach deinen alleinigen Wohnsitz an. Die andere (neue) Wohnung wird dann komplett abgemeldet.
Zu mal man einen Hauptwohnsitz ja auch nur melden muss, wenn man dort mehr als 6 Monate ist (?)
Das ist prinzipiell falsch. Einen Zweitwohnsitz (bzw. weiteren Wohnsitz) muss man erst dann anmelden, wenn man weiß, dass man diesen länger als 6 Monate bewohnen wird. Zieht man aus der alten Wohnung aus, muss man den nächsten Wohnsitz IMMER anmelden, auch wenn man dort nur 2 Monate wohnt.
Selbst wenn einer das beantragt, wo soll das Problem liegen wenn er die Auskunft kriegt dass du mal 4 Monate wo anders gewohnt hast?
4 Monate spontaner Umzug :D
Ne, glaub ich auch nicht, wir sind einfach auf das Thema gekommen und joa... Ich wusste nur überhaupt nicht, dass man da als Dritter überhaupt Auskunft bekommt, das hab ich zum ersten Mal gehört. Ob das stimmt, dass man da einfach anfragen kann weiss ich nicht. Aber selbst wenn...🤷🏽♂️
Alles klar, Dankeschön!
Was mich noch wundert: besagter Kollege meinte eben, dass das ein Problem sein könnte, weil Melderegisterauskünfte öfter beantragt werden von Arbeitgebern, Hochschulen etc... Aber stimmt das? Weil man braucht ja dann eine erweiterte Auskunft, und die kostet ja nicht nur Geld, sondern auch Zeit? Kann mir nicht vorstellen, dass die so regelmäßig beantragt werden beim Otto-Normalverbraucher? Vor allem datenschutztechnisch...