Stadtteil bei ausländischem Geburtsort in deutschem Personalausweis?

Hallo,

seit meiner Ehe in Deutschland wird mein Geburtsort (Ausland) im Personalausweis samt Stadtteil eingetragen, in dem ich geboren bin. Dieser Stadtteil wird in der Geburtsurkunde und nun auch in der deutschen Eheurkunde erwähnt.

Vor der Ehe wurde immer der korrekte Geburtsort ohne Stadtteil geschrieben. Jedoch weigert sich die Meldebehörde den Stadtteil aus dem Personalausweis zu streichen. Dadurch entsteht ein fiktiver Ort (Stadt Stadtteil), mit dem ich mich nicht identifizieren kann. Dabei habe ich noch einen alten deutschen Reisepass mit dem korrekten Geburtsort ohne Stadtteil.

In der Eheurkunde wird der Stadtteil von Stadt mit Komma getrennt. Im Personalausweis kann man nicht erkennen, dass es sich hier um einen Stadtteil handelt und dieser nicht zur eigentlichen Geburtsortsbezeichnung gehört. Stadtteile sind soweit ich die Verwaltungsvorschriften verstehe, wenn überhaupt, dann nur für Inland relevant.

Muss die Meldebehörde nicht die in Deutschland allgemein üblichene Geburtsortsbezeichnung eintragen? Ein Stadtteil, der zudem mittlerweile nicht mehr unter diesem Namen existiert, gehört für mich nicht dazu.

Sie fordern mich auf, vorher die Eheurkunde zu korrigieren. Das Standesamt wiederum sieht keine Notwendigkeit darin und verweist mich auf die Meldebehörde.

Danke sehr

Personalausweis, Deutschland, Gesellschaft, Geburtsort, Meldebehörde
Zweitwohnsitz als Schüler (18 Jahre)?

Liebe Community,

Ich bin gerade von Zuhause (Land Bremen) nach Oldenburg gezogen, um dort mein letztes Schuljahr zu absolvieren. Ich wohne in einem Zimmer bei einer befreundeten Familie. Demetsprechend bezahle ich keine Miete, sondern trage lediglich meinen Teil zum Lebensmitteleinkauf bei. Ich fahre aber jedes Wochenende nachhause zu meiner Familie, und meinen Freunden. Ich betrachte Zuhause (im Land Bremen) also als meinen Lebensmittelpunkt.

Ich habe die Wohnungungsgeberbestätigung zum Ausfüllen bereit. Bei meinem Anruf bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) wurde mir gesagt: Da ich quantitativ die meiste Zeit in Oldenburg verbringe muss ich dort meinen Hauptwohnsitz anlegen. Durch vor dieser Frage angestellte Recherchen habe ich aber herausgefunden, dass der Hauptwohnsitz dort liegt, wo man nach § 7 BGB seinen Lebensmittelpunkt hat. Also bei mir im Land Bremen. Weiter habe ich erfahren, dass man sich hierfür eine schlüssige Begründung überlegen muss, die man den Behörden aber erstmal nicht mitteilen sollte.

Nun meine Fragen:

a) Habe ich das bisher alles richtig erfasst?

b) Wann währe der Zeitpunkt meine Begründung kundzutun?

c) Währe es in diesem Fall an der Zeit einen Anwalt zuzuziehen?

d) Gibt es sonst noch Gesetze nach denen ich meinen Hauptwohnsitz weiterhin bei meiner Familie begründen kann?

Liebe Grüße, und vielen Dank schonmal im Voraus!!!

Gesetz, Gemeinde, Hauptwohnsitz, Meldebehörde, Zweitwohnsitz
Nachweis der Eigennutzung beim Verkauf einer Immobilie

Hallo! Wir haben Ende 2008 ein Haus über eine Versteigerung erworben, der Zustand war renovierungsbedürftig. Von Anfang an haben wir darin gewohnt. In dem ganzen Durcheinander haben wir allerdings übersehen, uns dort auch bei der Gemeinde anzumelden. Beide waren wir noch bei den Eltern gemeldet. Erst seit Januar 2011 hat mein Mann seinen Wohnsitz dort bei der zuständigen Gemeinde angemeldet. Ich selber bin noch bei meinen Eltern gemeldet. Aufgrund der finanziellen Situation müssen wir das Haus nun leider verkaufen. Wir wären froh, wenn wir das bisschen Gewinn, das wir uns in den letzten 3 Jahren vielleicht erarbeitet haben, nicht ganz durch die sog. Spekulationssteuer verlieren. Nun endlich die Frage: Bei privater Eigennutzung beträgt doch die Mindestfrist 2 Jahre, um den evtl. anfallenden Gewinn nicht versteuern zu müssen. Wie ist diese private Eigennutzung nachzuweisen? Dient nur der Nachweis der Anmeldung bei der Gemeinde für die Eigennutzung, müssen beide Ehepartner angemeldet sein (da hätten wir ja dann schlechte Karten) oder zählen auch Telefonrechnungen, Stromrechnungen o. ä. als Nachweis für die Eigennutzung. Wir beide gehen davon aus, dass höchstwahrscheinlich der Nachweis der Anmeldung bei der Meldebehörde als Stichtag ausschlaggebend ist. Aber vielleicht weiß jemand genauer Bescheid. Beim Finanzamt nachfragen trauen wir uns nicht, um nicht gleich einen Vermerk zu bekommen. Wir wären für Auskünfte und Erfahrungen dankbar. Danke und liebe Grüße - Julia

Haus, Steuern, Immobilien, Verkauf, Wohnsitz, Meldebehörde

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