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Jobcenter Mehrbedarf Zöliakie Widerspruch abgelehnt?

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Mein 9 jähriger Sohn hat mehrere chronische Erkrankungen, weshalb es mir momentan nicht möglich ist Arbeit aufzunehmen.
Nun hat er noch Zöliakie hinzubekommen.
Ich habe erfahren, dass man aufgrund der recht teuren Kostenaufwendigen Ernährung Mehrbedarf beantragen,
kann was ich auch getan hab.
Laut Empfehlung des Deutschen Zöliakie Vereins empfehlen diese 20% vom Regelsatz was ca 83€ pro Monat wären.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/mehrbedarf-ernaehrung/

Wir mussten zum Gesundheitsamt, welches dann innerhalb von 5 Minuten festgelegt hat, dass es 24€ pro Monat geben wird,
da mein Sohn ja nur ein Kind ist und eh nicht so viel isst.
(Er isst mit seinen neun Jahren genau so viel wie ein Erwachsener -das ist also völliger Nonsens).
Des Weiteren kostet allein ein Brot mehr als das dreifache eines normalen Weizenbrotes. Wer sich Glutenfrei ernähren muss, weiß dass die Preise unverschämt sind.

Ich habe also Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und nun kam der Ablehnungsbescheid gegen meinen Widerspruch.

Begründung:
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Widerspruchsführerin trägt im wesentlichen vor, dass der Mehrbedarf in Höhe von 83€ zu bewilligen ist.

Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Insbesondere für Kinder sei diese Empfehlung nicht bindend und vollumfänglich anwendbar.
Daher hat das Gesundheitsamt den Mehrbedarf auf 24€ festgelegt.

Ist jemand in einer ähnlichen Situation?
Sind die 24€ tatsächlich angemessen, wenn man bedenkt, was es tatsächlich bedeutet Komplett auf glutenhaltige Lebensmittel verzichten zu müssen und auf die wirklich teuren Lebensmittel angewiesen zu sein?

Ich komm mir etwas veräppelt vor und möchte das nicht so stehen lassen.

Was wäre der nächste Schritt dieses Urteil anzufechten?
An wen kann / sollte ich mich wenden?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich im Voraus :-)

Recht, Jobcenter, mehrbedarf, Zöliakie, Ablehnungsbescheid
Mutter zahlungspflichtig bei Sonderbedarf für Sohn?

Hallo, konnte bisher zwar einige Informationen bzgl. des Sonder/Mehrbedarfs rauslesen möchte aber dennoch die Frage stellen. Kurze Schilderung der Situation

Ich - Vater von 2 Söhnen, alleinerziehend und wohnend mit beiden Kindern 8 & 5, arbeitssuchend, ALG I € 600,- + Kindergeld € 380,- + Unterhaltsvorschuss € 194,- + € 145,-

Mutter - ausgezogen, wohnhaft bei Mutter, in Umschulung, ALG I ca. € 670,- + Zuschuss z. L.U. ca € 120,-

Es geht um die Teilung der Förderkosten in Bezug auf Diskalkulietherapie je 2 Wochenstunden je € 30,- / Monat = € 240,-

Die Mutter möchte sich nicht an den Kosten beteiligen, jegliche Versuche sie zu überzeugen schlugen fehl. Das Kind benötigt sehr dringend diese Extra Föderung in Mathematik jedoch können die Kosten nicht alleine von mir ( Vater ) übernommen werden. Gibt es da Möglichkeiten bzw. ist die Mutter teilzahlungspflichtig?

Soweit ich nachlesen konnte, ist laut Gerichtsbeschluss eine Nachhilfe die von dem Haupt-Elternteil veranlasst wurde auch von dem nicht anwesenden Elternteil zu einem gewissen Teil zu zahlen da es als Sonderbedarf gilt und der Haupt-Elternteil das alleinige Bestimmungsrecht in solchen Fällen hat.

Quellen:

http://www.finanztip.de/nachhilfe/

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2005 hervor (Az. II-3 UF 21/05)

Bitte um sachliche Antworten und keine "Frag beim JA nach" Antworten. Vielen Dank

Nachhilfe, Unterhalt, Dyskalkulie, mehrbedarf, Rechenschwäche, Matheschwäche